Die Kanzlei CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnergesellschaft mbH ist auf das Steuerrecht von NPOs spezialisiert.
Die Rechtsanwälte und Steuerberater bieten umfassende Betreuung für steuerbegünstigte Körperschaften wie Vereine, Verbände, gGmbHs, Stiftungen usw.
Die spezialisierten Rechtsanwälte von Campbell & Hörmann beraten und vertreten Vereine & Stiftungen in allen Phasen. Gründung, laufende Geschäftsführung, Umstrukturierung sowie Beendigung durch Liquidation und Insolvenz.
Sie müssen eine steuerliche Deklaration in Bezug auf Ihre Vereinsbuchhaltung, Lohnabrechnung oder den Jahresabschluss abgeben? Campbell & Hörmann berät Sie umfassend und vertritt Sie gegenüber der Finanzverwaltung.
Auch können Sie sich zu Themen, wie Umsatzsteuer und Tax Compliance (IKS) beraten lassen.
Für Vereine & Verbände gehen mit der Gemeinnützigkeit diverse Vorteile einher – insb. in steuerlicher Hinsicht. Aber ist sie ebenfalls an verschiedene Auflagen gebunden.
Campbell & Hörmann beraten Ihren Verein zum Gemeinnützigkeitsrecht, insb. zur Wahl der Vereinsform, in Bezug auf Umstrukturierung sowie der Mittelverwendung und Rücklagenbildung. Auch zum Spendenrecht und anderen Finanzierungsformen leistet die Kanzlei Hilfestellung.
Ihr Verein benötigt Hilfe für Probleme im Steuer- und/oder Vereinsrecht?
Einmalig können Sie auf das für ehrenamt24 Angebot zur Vereinssprechstunde zugreifen.
Bei der Vereinsgründung gilt zu entscheiden, ob der Verein eingetragen (e.V.) werden. Daraufhin müssen mind. sieben Gründungsmitglieder eine Vereinssatzung erstellen.
Ebenfalls muss die Frage beantwortet werden, ob eine Gemeinnützigkeit angestrebt wird. Dies muss mit dem Finanzamt abgestimmt und der Verein ins Register eingetragen werden.
Auf Grundlage Ihrer Ideen erhalten Sie eine konstruktive Beratung, inwiefern die Gründung des Vereins realisierbar ist.
Um die Gesellschafter umfassend zu schützen, wird eine individuelle Vereinssatzung für Sie erstellt.
Die Satzung wird dann mit dem Finanzamt abgestimmt und Ihr Verein daraufhin in das Register eingetragen.
Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine ist kompliziert. Körperschafts-, Umsatz- sowie Lohnsteuer sind zu berücksichtigen. Ist der Verein oder Verband jedoch gemeinnützig, gibt es auch hier Besonderheiten.
Lassen Sie sich zu steuerlichen und finanziellen Themen beraten, sodass Sie sich auf die Vereinsarbeit konzentrieren können.
Erhalten Sie kompetente Unterstützung bei der steuerlichen Deklaration - z.B. bei Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss.
Auch NPOs rücken immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Vereine & Verbände sollten daher umfassend zur Umsatzsteuer beraten sein.
Erhalten Sie durch die steuerliche Kompetenz mit Spezial-Know-How für gemeinnützige Einrichtungen einen sicheren Weg zur Finanzgerichtsbarkeit.
Beratung für Vereine & Verbände
Die Führung eines Vereins oder einer Stiftung kann kompliziert und zeitaufwendig sein. ehrenamt24 ist mit seiner 70 jährigen Zusammenarbeit mit Vereinen & Verbänden zu einem Experten diverser vereinsrelevanter Themen geworden.
Wir bieten daher eine umfassende Beratung zu den Themen an, die bei Ihnen auf der Strecke bleiben - u.a. Steuern im Verein, Mitgliederbindung, Haftung im Verein & Digitalisierung.
Die Rechtsanwälte von Campbell & Hörmann sind auf das Vereinsrecht spezialisiert und beraten, bzw. vertreten Vereine und Verbände in allen Phasen. Von der Gründung, über die laufende Geschäftsführung, bis hin zur Umstrukturierung.
Erhalten Sie anwaltliche Beratung vom Spezialisten für Vereinsrecht und schaffen Sie so zukunftsfähige Strukturen.
Unterstützung bei Satzungsänderungen und Satzungsneufassungen auf Grundlage von steuerrechtlichen Besonderheiten.
Erstellung & Prüfung von Anstellungsverträge für Organmitglieder oder Vergütung ehrenamtlicher Mitglieder.
Erstellung & rechtliche Prüfung verschiedener Vereinsordnungen, z.B. Beitragsordnungen, Geschäftsordnungen und Wahlordnungen.
Für Vereine gehen mit der Gemeinnützigkeit steuerliche Vorteile einher. Aber ist sie an verschiedene Auflagen gebunden, welche der Verein und seine Satzung erfüllen muss.
Die Beratung gemeinnütziger Organisationen ist daher tragende Säule der Kanzlei. Sie beraten insb. zur Wahl der Vereinsform, Umstrukturierung, Mittelverwendung und Rücklagenbildung sowie dem Spendenrecht und anderen Finanzierungsformen.
Die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins ist wesentlich von der gewählten Rechtsform zum Zeitpunkt der Gründung abhängig.
Die Veränderung der organisatorischen Struktur eines Vereins sollte juristisch betrachtet und geprüft werden.
Durch den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung ergeben sich für gemeinnützige Vereine hinsichtlich der Rücklagenbildung Einschränkungen.
Für gemeinnützige Vereine sind Spenden eine willkommene Einnahmequelle. Das Spendenrecht formuliert jedoch klare Anforderungen an die Vereine.