Fragen & Antworten zur Bernhard KFZ-Mitgliederversicherung
Wie setzt sich der Preis für meine KFZ-Mitglieder-Versicherung zusammen?
Bei der Berechnung der KFZ-Versicherungsprämie spielen viele Faktoren zusammen und ergeben so einen individuellen Beitrag, den die Versicherung anhand Ihrer Risikoeinschätzung errechnet hat.
Wie kann ich die KFZ-Versicherungsprämie reduzieren oder beeinflussen?
Auch wenn der Versicherungsbeitrag individuell ermittelt wird, gibt es die ein oder andere Stellschraube, wie sich der Beitrag für die Motorradversicherung beeinflussen lässt.
Was hat es mit der Selbstbeteiligung auf sich?
In den Kaskoversicherungen gibt es jeweils eine Selbstbeteiligung für die entstandenen Schäden. Ist Beispielsweiße eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ in der Vollkaskoversicherung vereinbart, werden Schäden erst von der Versicherung übernommen, wenn diese 300€ übersteigen.
Haben Sie z.B. nur einen kleinen Kratzer in der Tür, der durch fachmännisches Polieren entfernt werden kann, müssen Sie hierfür selbst aufkommen, da die Rechnung weniger als 300€ beträgt. Haben Sie einen größeren Schaden, z.B. wenn eine Türe ausgetauscht werden muss, erhalten Sie die Reparaturrechnung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei einer Rechnung in Höhe von 1.000 € und einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ würden Sie also 700€ von der Versicherung erstattet bekommen.
Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse und wo finde ich diese?
In der KFZ-Haftpflichtversicherung und der KFZ-Vollkaskoversicherung gibt es jeweils eine sog. Schadenfreiheitsklasse (oder auch Schadenfreiheitsrabatt genannt). Da Sie den Verlauf dieser beiden Versicherungen beeinflussen können, werden Sie jährlich für schadenfreies Fahren belohnt, indem Sie eine SF-Klasse weitergestuft werden.
So reduziert sich Ihr Beitrag stetig. Sofern es zu einem Schaden kommt, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse entsprechend neu eingestuft, sodass sich der Beitrag der Versicherung für das nächste Jahr erhöht. Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung muss dabei nicht zwangsläufig der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung entsprechen. Handelt es z.B. um einen reinen Vollkaskoschaden, so werden Sie in der SF Klasse der Vollkaskoversicherung hochgestuft, wohingegen die SF Klasse der Haftpflichtversicherung gleich bleibt.
Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse finden Sie in der letzten Abrechnung Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung. Sofern bisher noch kein Fahrzeug auf Sie zugelassen war, wird die Schadenfreiheitsklasse neu vergeben. Ein Übertrag von Schadenfreiheitsklassen (z.B. von einem Elternteil) ist möglich. Hierfür wird vom Versicherer ein entsprechendes Formular verlangt, welches nach Abschluss angefordert wird.
Wie kann ich die KFZ-Versicherung wechseln?
Für den möglichen Wechsel einer KFZ-Versicherung stehen verschiedene Wege zur Verfügung:
- Fristgerechte Kündigung: Wenn Sie die Leistungen eines anderen KFZ-Versicherers wahrnehmen wollen, stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre bestehende KFZ-Versicherung fristgerecht zum Abschluss des Jahres kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Wenn Sie Ihr aktuelles Fahrzeug austauschen und Ihr altes Fahrzeug abmelden, dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch.
- Sonderkündigung: Es gibt zwei Fälle des Sonderkündigungsrechts, zum einen bei einer Beitragserhöhung und zum anderen nach einem regulierten KFZ-Versicherungsschaden.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Für den Schadenfall erhalten Sie von der HDI Versicherung ein Schadenkärtchen. Bitte führen Sie dieses immer mit sich oder bewahren es im Fahrzeug auf. Auf diesem Schadenkärtchen finden Sie die Telefonnummer der HDI Versicherung. Bitte melden Sie den Schaden umgehend per Telefon oder online unter unter 089 9243-160 oder per Mail an kfz-schadenservice@hdi.de
Bitte machen Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Sachen. Bei Unfällen mit Tieren oder Dritten Personen informieren Sie bitte auch die zuständige Polizeidienststelle zur Aufnahme des Verkehrsunfalls.
Bis wann muss ich meine Versicherung kündigen?
Eine KFZ-Versicherung sollte bestenfalls vor dem 30.November des Jahres gekündigt werden - also einen Monat vor Ablauf Ihres bestehenden Vertrages. In diesem Fall muss der aktuelle Versicherer Ihre kündigung per Brief oder Mail vor diesem Datum erhalten haben. Falls Ihre Rechnung erst im Dezember kommt, empfiehlt es sich schon vorher zu kündigen. Danach haben Sie genügend Zeit, um die KFZ-Versicherungstarife miteinander zu vergleichen, um den für Sie besten auszuwählen.
Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten (wenn der Vertragsabschluss nicht der 1.1. ist), gilt auch eine einmonatige Kündigungsfrist vor Vertragsablauf.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
Hierfür reicht ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft mit dem einfachen Satz:
"Hiermit kündige ich meine KFZ-Versicherung mit der Vertragsnummer .... ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes schriftlich."
Zusätzlich müssen noch Ihre persönlichen Daten angegeben werden, wie:
- Name,
- Vertragsnummer,
- KFZ-Kennzeichen,
- Datum,
- Unterschrift.
Ab wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
- Beitragserhöhung: Bei der Erhöhung Ihrer Beiträge zur KFZ-Versicherung ohne Ausweitung der erhaltenen Leistungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wichtig: Es gibt jedoch Umstände, an denen der Versicherer Ihren Beitrag erhöhen kann, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht entsteht - dazu gehören folgende Änderungen: Umzug, Fahrerwechsel oder bei einem gemeldeten Schaden. - KFZ-Versicherungsschaden: Nach einem regulierten Schaden bzw. Schaden-Abschlussbericht der Gesellschaft und somit einer neuen Schadenfreiheitsklasse, können Sie Ihre Versicherung kündigen.
Wichtig: Ab dem Tag, an dem Sie über eine Erhöhung oder die Schadensregulierung informiert werden, startet die Kündigungsfrist von einen Monat.