Grundsätzlich steht es Vereinen frei, ob sie von ihren Mitgliedern einen Beitrag erheben. Neben den Spenden und dem Sponsoring stellen Mitgliedsbeiträge häufig die einzige Finanzierungsmöglichkeit für den Verein dar.
Im Falle einer Beitragspflicht, ist der Verein verpflichtet, dies vorab in der Satzung zu regeln. Wichtig ist, die Beitragspflicht so detailliert wie nötig, aber so allgemein wie möglich zu formulieren. Was genau das heißt, warum das so ist und was du rund um das Thema Mitgliedsbeiträge wissen solltest, kannst du in diesem Beitrag nachlesen.
Download Beitragsordnung: Erhalten Sie kostenlose Muster & Vorlagen in der e24-Community!
Mitgliedsbeitrag im Verein | 25.05.2020 | Laura Apel
Die Vereinssatzung muss Bestimmungen darüber enthalten, ob und wenn ja, welche Beiträge die Mitglieder des Vereins zahlen müssen. Fehlt eine solche Regelung in der Satzung, kann der Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Wie der Verein die Beitragspflicht in der Satzung regelt, steht ihm frei. Es gibt dazu keine konkreten Vorschriften. Erforderlich ist nur, dass er die Beiträge beschreibt. Falls Sie eine speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Satzung benötigen, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung der Satzung - dazu müssen Sie nur Kontakt aufnehmen »
a. Beitragsarten
Wie bei den Spendenbescheinigungen können nach Auffassung des Gesetzgebers neben Geld auch andere mitgliedschaftliche Pflichten als Mitgliedsbeitrag verstanden werden. Wichtig ist dabei, dass dieser Beiträge dann dem in der Vereinssatzung formuliertem Vereinszweck dienen. Dazu zählen zum Beispiel:
b. Formulierungsbeispiel für die Satzung
"Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge – .......(Art der Beiträge ist anzugeben, z.B. Geldbeiträge, usw.) – zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt."
c. Beitragsordnung
Um nicht jedes Mal eine Satzungsänderung durchzuführen, wenn der Verein die Mitgliedsbeiträge anhebt, können die Beitragspflichten der Mitglieder in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt werden. Die Vereinssatzung muss – wie bereits erwähnt – lediglich Regelungen darüber enthalten, ob und wenn ja, welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind und dient damit als Ermächtigungsgrundlage für die Beitragsordnung. So kann die von der Mitgliederversammlung beschlossene Höhe der Beiträge idealerweise in einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung festgehalten werden. Über unsere Software-Lösung zur Online Mitgliederversammlung, kann die Gremienarbeit digitalisiert und die Mitgliederkommunikation vereinfacht werden.
Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können Vereine & Verbände Mustervorlagen zu einer Vereinssatzung herunterladen, welche auf die Beitragsordnung verweist.
Wissensdatenbank & Expertenzugang
Werden Sie Teil einer geschlossenen Community, in der Sie umfangreiches Wissen zu vereinsrelevanten Themen bekommen. Erhalten Sie Zugang zu einer umfassenden Datenbank an Vereinsdokumenten, Factsheets, Guidelines & Mustervorlagen und profitieren Sie von verschiedenen Vergünstigungen für Ihren Verein.
Soll von den Mitgliedern bei der Aufnahme in den Verein eine Aufnahmegebühr erhoben werden, muss das ebenfalls in der Satzung festgelegt werden. Ohne Satzungsgrundlage sind weder die Mitgliederversammlung noch der Vorstand dazu berechtigt, die Erhebung einer Aufnahmegebühr zu beschließen.
Will der Verein eine Aufnahmegebühr erheben, empfiehlt es sich, diese sozial ausgewogen zu staffeln. Ein denkbarer Vorgang wäre es, sich an dem jeweiligen zu entrichtenden Monatsbeitrag zu orientieren. Dieser kann je nach Person, z.B. Kinder, Schüler / Studenten, Familien, unterschiedlich hoch sein. Die Höhe der Aufnahmegebühr kann auch davon abhängig sein, wann die Neuaufnahme in den Verein erfolgt. In der Satzung kann das so formuliert werden:
"Das Mitglied verpflichtet sich, bei Eintritt in den Verein eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Aufnahmegebühr berechnet sich wie folgt:
Hinweis: Neben einer Mustersatzung inkl. entsprechenden Paragrafen zur Beitragsordnung, finden Sie in unserer kostenlosen e24-Community ebenfalls eine Mustervorlage zur Beitragsordnung selbst. Was noch in einer Vereinssatzung beachtet werden muss, finden Sie in unserem Wiki-Artikel.
Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein
Bei der Vereinsgründung kann in der Satzung festgelegt werden, dass bestimmte Mitgliedergruppen, wie zum Beispiel Ehrenmitglieder, beitragsfrei gestellt werden. Dabei handelt es sich, um das sog. Sonderrecht der Ehrenmitglieder. Eine solche Regelung kann im Zuge einer Satzungsänderung nur eingeführt werden, wenn die in der Satzung festgelegte Mehrheit erreicht wird, um die Beitragsbefreiung zu beschließen.
Hinweis: Ein Ehrenmitglied ist ein Vereinsmitglied, das aufgrund seiner oder ihrer Verdienste dazu ernannt wird. Zusätzlich können Mitglieder, die sich im Verein ehrenamtlich engagieren eine steuerfreie Ehrenamtspauschale (oder ggf. Übungsleiterpauschale) erhalten. Über dieser und weitere Wege stärken Sie die Mitgliederbindung im Verein. Zum Thema Bindung & Gewinnung von Mitgliedern stellen wir Ihnen umfassendes Material in unserer Beratung zur Verfügung.
Die Vereinsverwaltung kostet Geld und die Buchführung im Verein muss ebenfalls organisiert werden. Deshalb ist bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrags darauf zu achten diesen fair und transparent zu erstellen. Diese Formel zur Berechnung kann dabei sehr hilfreich sein.
Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können gemeinnützige Vereine Mustervorlagen zur Beitragsordnung & Beitragserhöhung herunterladen. Mehr zur Höhe & Obergrenze der Mitgliedsbeiträge finden Sie in unserem Wiki-Artikel "Mitgliedsbeiträge & Beitragsordnung".
Wo früher ein One Pager im Briefkasten der Anwohner ausreichend war, muss es heute eine VereinsWebsite sein. Außerdem muss das Vereinsheim renoviert werden und die Einkäufe für die Veranstaltung müssen getätigt werden. Da kann es vorkommen, dass die Mitgliedsbeiträge irgendwann nicht mehr ausreichen.
Die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ist ein sensibles Thema. Regelmäßig gibt es auf Mitgliederversammlungen Streit darüber, ab wann die Beitragserhöhung greift oder ob sie auch rückwirkend möglich ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Vereinssatzung das ausdrücklich erlaubt. Grundsätzlich entscheidet die Mitgliederversammlung über die Höhe des Beitrags. In der Vereinssatzung kann allerdings vereinbart werden, dass der Vorstand über die Höhe entscheiden kann.
Falls aich eine Erhöhung des Beitrages voraussichtlich nicht mehr ausreicht um den Vereinszweck zu verfolgen oder Projekte umzusetzen, haben Vereine & Verbände noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten, auf die sie zurückgreifen können - wir beraten Sie gerne zum Thema Fundraising oder helfen Ihnen mit unserer Sponsoring-Vermittlung.
Rechtssichere Spendenbescheinigungen
Mit einer Vereinssoftware können Sie das Beitragswesen in Ihrem Verein zentral & vollautomatisch verwalten. Definieren Sie verschiedene Beitragsarten & Beitragshöhen, denen Sie Ihre Mitglieder zuordnen. Erstellen Sie eine individuelle Beitragsstruktur und nutzen Sie die Möglichkeit, diese durch SEPA-Lastschrift & Online-Banking direkt einzuziehen.
a. Beitragserhöhung richtig angehen
Um den Frieden im Verein und in der vereinsinternen Kommunikation zu wahren, sollte darauf geachtet werden, immer nur kleine und angemessene Beitragserhöhungen vorzunehmen. Als Entscheidungshilfe für die Erhöhung kann dabei ein Wert von 20% und eine Obergrenze von 50% des ursprünglichen Beitrags dienen. Zudem kann es sinnvoll sein, eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge anzubieten, um wirtschaftlich weniger gut aufgestellten Mitgliedern die Mitgliedschaft weiterhin zu ermöglichen.
Um im Falle einer gerichtlichen Überprüfung auf der sicheren Seite zu stehen, sollte sich an den Beitragssätzen ähnlicher Vereine orientiert werden. Mitgliedsbeiträge die deutlich über dem Durchschnitt liegen, sind nur dann zulässig, wenn der Verein ein Alleinstellungsmerkmal hat, dass einen Vergleich unmöglich macht. Falls dies nicht der Fall ist und der Verein durch hohe Mitgliesdbeiträge einzelne Mitglieder ausschließt, kann das zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.
Bei der Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen gibt es ebenfalls steuerliche Dinge zu beachten. In unserer Steuerberatung lassen wir Ihnen gerne umfassende Informationen zukommen.
b. Beitragserhöhung frühzeitig und transparent kommunizieren
Ob die Beitragserhöhung von den Vereinsmitgliedern akzeptiert wird, hängt maßgeblich von der Qualität der vereinsinternen Kommunikation ab. Um für Verständnis zu sorgen, sollte die geplante Beitragserhöhung stets vor der jeweiligen Mitgliederversammlung angekündigt und umfassend begründet werden. Wie Sie ein solches Vorhaben angemessen kommunizieren und gleichzeitig trotzdem die Mitgliederbindung im Verein stärken können, erklären wir Ihnen gerne in unserer Beratung.
c. Beitragserhöhung umfassend begründen
Es ist sehr wahrscheinlich, dass in der Mitgliederversammlung eine Diskussion auftreten wird, ob die Erhöhung der Beiträge eine Notwendigkeit darstellt und wirklich gerechtfertigt ist. Um bestmöglich auf die Diskussion vorbereitet zu sein, hier einige hilfreiche Tipps:
Ob der Beitrag vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr zu leisten ist, muss in der Vereinssatzung geregelt sein. In der Beitragsordnung sollte darauf geachtet werden, konkrete Zahlungstermine für die Vereinsbeiträge zu nennen.
„Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten. Dieser ist am 1. März des Geschäftsjahres fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Mitgliedsbeitrags auf dem Vereinskonto an.“
Durch diese Formulierung gerät ein Mitglied automatisch in Zahlungsverzug, wenn die Mitgliedsbeiträge nicht bis zum 1. März auf dem Vereinskonto gutgeschrieben sind. Diese und weitere Formulierungen finden Sie ebenfalls in unseren Muster & Vorlagen.
Tipp: Ebenfalls bieten wir einen Satzungsgenerator in der kostenlosen e24-Community an, mit dem Sie schnell und einfach Dokumente generieren können. Auch die Erstellung Ihrer Dokumente nehmen wir auf - Sie können dazu gerne Kontakt aufnehmen »
Ist Ihr Verein ins Vereinsregister eingetragen? Wollen Sie Ihre Organisation effizient verwalten und gleichzeitig die Verwaltung entlasten? Eine Software-Lösung für Ihren Verein kann dabei unterstützen. Von Tools zur Mitgliederverwaltung, über Projektmanagement und Abrechnungstools, bis hin zur digitalen Mitgliederversammlung – vereinfachen Sie Ihre digitalen Vereinsprozesse.
Für den Beitragseinzug stehen verschiedene Formen zur Verfügung. Welche am besten zu dem Verein und den jeweiligen Mitgliedern passt, sollte individuell entschieden werden. Hier eine kleine Auswahl:
Die Verjährungsfrist für Mitgliedsbeiträge beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Um die Zahlungsfähigkeit des Vereins nicht zu gefährden, sollte auf eine fristgerechte Erhebung der Beiträge geachtet werden und eine Nichtzahlung verfolgt werden.
Mitgliedsbeiträge sind und bleiben ein sensibles Thema für jeden Verein. Dennoch sind sie enorm wichtig, da sie häufig die einzig stabile Finanzquelle für den Verein darstellen. Um Unstimmigkeiten im Verein zu vermeiden, sollte stets transparent und ehrlich mit den Mitgliedsbeiträgen umgegangen werden. Zudem sollte zwingend darauf geachtet werden, Mitgliedsbeiträge und ähnliche Beiträge wie eine Aufnahmegebühr rechtskräftig bei Vereinsgründung in die Satzung aufzunehmen.
Damit Sie im Verein keine rechtlichen oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten bekommen, bieten wir eine umfassende Beratung dazu an, wie Sie das Theme Mitgliedsbeiträge im Verein kommunizieren und durchführen können. Unsere Muster & Vorlagen bieten dafür eine angemessene Grundlage - auf Wunsch erstellen wir ebenfalls Ihre VereinsDokumente - Kontakt aufnehmen »
Falls die Mitgliedsbeiträge nicht mehr ausreichen bieten wir weitere Finanzierungsmöglichkeiten aus einer Hand - darunter Fundraising & Sponsoring.
In unserer e24-Community erhalten Sie kostenlosen Zugang zu Mustern & Vorlagen für Ihre Vereinsverwaltung - darunter ebenfalls Mustervorlagen zur Vereinssatzung, Anträge zur Eintragung ins Vereinsregister sowie Gründungsprotokolle.
Haben Sie Fragen?