Ein kurzer Abriss zur Vereinsgründung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Verein gründen zu dürfen, wird nach Einigung der Gründer das Gründungsverfahren eingeleitet. Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen und die Gründung durch eine Gründungsversammlung offiziell gemacht.
Wir erklären Ihnen, wann Sie einen Verein gründen dürfen, wie das Gründungsverfahren abläuft und welche Vorteile die Vereinsgründung mit sich bringt.
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Vor der eigentlichen Vereinsgründung müssen gewisse Anforderungen eingehalten werden. Worauf es ankommt, ist im Wesentlichen der Vereinszweck, der auf einen nicht wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sein muss. Dieser wird in der Vereinssatzung (sog. Satzung) angegeben, wodurch geprüft werden kann, um welche Art von Vereinstätigkeit es sich handelt. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt erst dann vor, wenn ein auf Dauer angelegtes planmäßiges Handeln zu Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen führt. Als Nebenzweck darf der Verein auch wirtschaftlich tätig sein - hierzu zählen z.B. Vereinsfeste mit Festbetrieb oder Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern.
Des Weiteren benötigt der Verein zum Gründungszeitpunkt mindestens sieben Mitglieder. Die Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Daneben sind auch nicht rechtsfähige Vereine oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts denkbar.
Die letzten Anforderungen gelten der Satzung des Vereins, der sog. Vereinssatzung. Hier sind in kurzer Form alle für das Vereinsleben wichtigen Grundentscheidungen zu treffen. Diese muss einen Hinweis dazu enthalten, dass der Verein eingetragen werden soll.
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An das Verfahren für die Vereinsgründung werden keine besonderen Regelungen gestellt. Es wird dennoch grundsätzlich in zwei Schritten durchgeführt: Die Einigung der Gründer inkl. das Gründungsverfahren und die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.
Das Gründungsverfahren startet mit einer Gründungsversammlung, die keine formellen Vorgaben einhalten muss. In dieser wird die Satzung festgelegt und der erste Vorstand wird bestimmt. Die Vorlage einer schriftlichen Satzung ist verpflichtend. Diese muss von den min. sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Daneben wird meist die Vorlage eines Wahlprotokolls gefordert, welches die Wahl des Vorstandes enthält.
Hinweis: In unserem Wiki-Artikel zum Thema "Die Vereinssatzung - was nicht fehlen darf!" erklären wir Ihnen, wie die grundlegenden Bestimmungen für die Satzung sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt werden. Bei der Erstellung der Satzung gilt es einiges zu beachten. Dennoch ist hierfür nicht unbedingt die Hilfe eines Anwaltes notwendig. Unsere Mustervorlagen geben einen Überblick über den Aufbau der Vereinssatzung.
Einen Verein zu gründen, kann schwierig sein. Mit dem Gründungspaket unterstützen wir Sie in den ersten Schritten Ihrer Vereinsgründung.
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Die erfolgt in drei Schritten beim örtlich zuständigen Amtsgericht: Die Vereinsanmeldung durch den Vorstand, die Prüfung durch das Amtsgericht und die Eintragung in das Vereinsregister.
a) Vereinsregisteranmeldung
Der Vorstand, welcher durch die Mitglieder gewählt wurde, muss die Anmeldung für den Eintrag in das Vereinsregister in vertretungsberechtigter Zahl vornehmen. Hierzu ist in der Regel ein Notar notwendig, da die Unterschriften in den meisten Bundesländern notariell beglaubigt werden müssen. Für die Vereinsregisteranmeldung kann unser Musterdokument „Vereinsanmeldung“ (PDF) verwendet werden.
Für den gesamten Prozess der Vereinsgründung – vom Verfassen der Anmeldung, über deren Einreichung beim Amtsgericht bis hin zur Benachrichtigung über die erfolgreiche Eintragung – kann alternativ auch ein Notar beauftragt werden. Dies verursacht jedoch meist erhebliche Kosten.
b) Prüfung durch das Amtsgericht
Das Registergericht prüft nach Eingang der Anmeldung, ob alle Unterlagen vollständig sind und die Voraussetzungen für eine Vereinsgründung erfüllt werden:
Auftretende kleinere Mängel teilt das Registergericht dem Verein mit und setzt eine Frist für deren Beseitigung. Im Falle von schwerwiegenden Mängeln wird die Anmeldung kostenpflichtig zurückgewiesen. Eine Ablehnung kann zum Beispiel aus einer überwiegend wirtschaftlichen Tätigkeit des Vereins resultieren.
Bei einer erfolgreichen Prüfung erfolgt die Eintragung ins Vereinsregister. Dort aufgeführt werden der Name und Sitz des Vereins, die Mitglieder des Vorstands, vertretungsberechtige Vorstandsmitglieder sowie der Tag der Vereinsgründung. Der Verein erhält einen Registerauszug, welcher den e.V. Status nachweist und die Gründung des Vereins abschließt. Dieser Nachweis wird z. B. von Banken zur Eröffnung eines Vereinskontos verlangt.
Hinweis: Ein eingetragener Verein ist nicht automatisch auch ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt geprüft und bescheinigt. Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass auch ein nicht eingetragener Verein als Verein gilt – allerdings ohne Rechtsfähigkeit. Daher besteht auch keine Pflicht zur Eintragung.
Die Kosten für das Gründen eines Vereins sind bewusst niedrig angesetzt, um möglichst viele Bürger zur Mitwirkung zu motivieren, ohne ihnen Kosten aufzubürden. So viel kostet es ungefähr, einen Verein zu gründen:
Notargebühr – für Beglaubigung der Anmeldung 26€
Registergebühr – für Eintragung beim Amtsgericht 52€
Bekanntmachung der Eintragung 10€ - 30€
(Rechtsanwalt für Erstellung der Satzung) (individuell)
Ca. 90€ – 120€
Das Gründen eines Vereins kostet also nur wenig mehr als 100 €, selbst wenn alle Register gezogen werden. Höhere Kosten können entstehen, wenn Satzung und Gründungsprotokoll durch einen Rechtsanwalt erstellt werden. Weitere Kosten können entstehen, wenn später Änderungen oder Eintragungen im Vereinsregister erfolgen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Änderungen im Vereinsvorstand ergeben.
Vorverein
In der Zeit zwischen der Einigung der Gründer und der tatsächlichen Eintragung des Vereins wird juristisch von einem Vor-Verein gesprochen. Dieser ist bereits dazu berechtigt Geschäfte abzuschließen und Vermögen zu erwerben. Wichtig ist dennoch zu beachten, dass bis zur Eintragung, bzw. bis zur eigentlichen Vereinsgründung der Vorstand persönlich haften kann (§ 54 BGB). Dies ist auch der Fall, wenn die Eintragung endgültig scheitert.
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Experten-Tipp von e24:
"Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie können im eigenen Namen klagen und angeklagt werden. Dabei sehen sich Vereine mit verschiedenen Haftungsfällen konfrontiert - z.B. Unfälle, falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen oder Fehler in der Organisation.
Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte individuell auf Sie zugeschnitten sein. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie dazu, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"
Tino Braunschweig
— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände
Für die Gründung benötigt ein Verein sieben Gründungsmitglieder, die einen gemeinsamen Vereinszweck verfolgen und sich für eine gemeinsame Rechtsform entscheiden.
Die Gründungsversammlung muss offiziell abgehalten werden. Hier wird die Vereinssatzung beschlossen, der Vorstand gewählt und das Gründungsprotokoll formuliert.
Vereine können weiterhin entscheiden, ob die Eintragung in das Vereinsregister gewünscht ist und ob sie den Status der Gemeinnützigkeit anstreben. Beides geht mit gewissen Vorteilen & Nachteilen einher. Die einzelnen Schritte einer Vereinsgründung im Überblick zeigt Ihnen, wie Sie die Vereinsgründung 2023 problemlos meistern werden! Mehr zu den einzelnen Schritte erfahlten Sie in unserem Wiki-Artikel "Die Gründung eines Vereins".
In unserer e24-Community erhalten Sie kostenlose Muster & Vorlagen zum Download - darunter auch eine Vorlage für die Satzung eines neu gegründeten Vereins oder Protokolle für die Gründungsversammlung.
Bei der Vereinsgründung muss entschieden werden, welche Rechtsform Ihr Verein erhalten soll.
Zum Gründungszeitpunkt benötigt der Verein min. 7 Mitglieder - egal, ob natürliche oder juristische Personen.
Die Gründungsmitglieder verabschieden die Satzung und wählen die Vereinsorgane.
Die Satzung unterliegt zwar wenigen Bestimmungen, dennoch gibt es gesetzliche Mindestanforderungen.
Ein unterzeichnetes Gründungsprotokoll ist für die Eintragung ins Vereinsregister notwendig.
Die Gemeinnützigkeit verspricht steuerliche Vorteile - prüfen Sie, ob Sie davon profitieren können.
Die Eintragung ins Vereins-register macht den Verein rechtsfähig und er wird zur juristischen Person.
Der Verein muss ein Bankkonto eröffnen und sich beim Finanzamt melden (Registerauszug nötig).
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