Website-Förderung der DSEE


Eine ansprechende, moderne Vereinswebsite, die mit praktischen Funktionen ausgestattet ist und hervorragende Benutzerfreundlichkeit bietet, ist das Aushängeschild jedes engagierten Vereins. Doch die Umsetzung solcher digitalen Projekte kann oft eine finanzielle Herausforderung darstellen. 

 

Hier kommt das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ins Spiel. Die Stiftung finanzielle Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro, um die Online-Präsenz & Mitgliedergewinnung von Vereinen aus ländlichen und strukturschwachen Regionen gezielt zu fördern und weiterzuentwickeln.

 

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In diesem Artikel werden folgende Fragen geklärt:

  1. Was beinhaltet das Förderprogramm der DSEE?
  1. Wer kann vom DSEE gefördert werden?
  1. Welche Ausgaben können konkret gefördert werden?
  1. Bis wann kann eine Organisation einen Förderungsantrag bei der DSEE stellen?
  1. Wie bewirbt sich Ihre Organisation auf die DSEE-Förderung?
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Das Wichtigste in Kürze:

  1. Die DSEE bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 Euro für Projekte, die darauf abzielen, die Online-Präsenz von Vereinen zu verbessern.
  1. Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen, juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine, Stiftungen) sowie Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Organisationen sollten aus strukturschwachen oder ländlichen Gebieten stammen.
  1. Zu den förderfähigen Kosten gehören Ausgaben für notwendige Anschaffungen, Veranstaltungskosten und Kosten für die Gestaltung und Optimierung der Vereinswebsite.
  1. Interessierte Organisationen können sich jederzeit bewerben, sollten jedoch darauf achten, ihren Antrag mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektstart einzureichen.

 

1. Was beinhaltet das Förderprogramm der DSEE?

Sie haben eine innovative Idee, die mehr Ehrenamtler dazu bringt, sich zu engagieren, doch Ihnen fehlen schlichtweg die nötigen Mittel, um sie in die Tat umzusetzen?

 

Förderhöhe des Programms

Mit dem Förderprogramm "Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken." unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) aktuell innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt. Ziel ist es, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern in strukturschwachen und ländlichen Räumen das Engagement zu erleichtern.

 

Ehrenamtliche Organisationen haben die Möglichkeit, bis zu 1.500 € Fördermittel für ihre Projekte zu erhalten. Die DSEE übernimmt dabei bis zu 90 % der projektbezogenen Gesamtkosten. Die verbleibenden 10 % werden von den Antragstellern selbst getragen, entweder durch direkte finanzielle Beiträge oder durch ehrenamtliche Arbeit.

 

Die Eigenbeteiligung

Ein wichtiger Aspekt des Förderprogramms ist die Eigenbeteiligung, die mindestens 10 % der Gesamtausgaben betragen muss. Diese Eigenmittel können entweder in bar oder durch ehrenamtliches Engagement erbracht werden. So können beispielsweise Leistungen wie das Verfassen von Texten für die Website oder die Unterstützung bei der Projektorganisation als Eigenbeteiligung anerkannt werden. Dies eröffnet Vereinen zusätzliche Möglichkeiten, das Projekt mit vorhandenen Ressourcen zu realisieren.

 

Die Berechnung des Eigenanteils erfolgt auf Basis des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 € pro Stunde. Beachten Sie jedoch, dass der Höchstbetrag, der als Eigenleistung eingebracht werden kann, auf 250 € limitiert ist.

 

Hinweis: Die Förderung durch die DSEE ist eine Anteilsfinanzierung. Das bedeutet, dass eine Reduzierung der förderfähigen Gesamtkosten auch zu einer entsprechenden Anpassung der Fördersumme führt. 

 

Moderne VereinsWebsite für Mitglieder & Sponsoren

Die Website ist die digitale Visitenkarte Ihres Vereins – hier laufen alle Marketingaktivitäten zusammen. Sie erhöhen nicht nur Ihre Reichweite und werden von Mitgliedern & Sponsoren gefunden, sondern schaffen damit eine Gemeinschaft, in der sich jedes Mitglied wertgeschätzt & gut informiert fühlt.

 

Wir sorgen dafür, dass Ihre Website nicht nur ansprechend aussieht, sondern auch die Interaktion fördert, Prozesse vereinfacht und Ihre Community stärkt – heute und in der Zukunft.

 

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2. Wer kann vom DSEE gefördert werden?

Gefördert werden grundsätzlich nur ehrenamtliche Organisationen, die aus strukturschwachen oder ländlichen Regionen kommen oder Organisationen, die Ehrenamtler in strukturschwachen oder ländlichen Räumen unterstützen.

 

Strukturschwache bzw. ländliche Regionen

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt stuft diejenigen Regionen als ländlich ein, die gemäß Thünen-Institut als "eher ländlich" oder "sehr ländlich" kategorisiert werden. Als strukturschwach gelten hingegen Regionen, die laut Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GWR) als Fördergebiete verzeichnet sind.

 

Anhand der Postleitzahl prüfen Sie, ob es sich bei Ihrer Organisation, um eine strukturschwache oder ländliche Region handelt:

 

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Antragsberechtigt sind ...

  • gemeinnützige, juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG oder gemeinnützige Genossenschaften).
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, sofern diese nicht von der Förderung ausgeschlossen sind.
  • Körperschaften öffentlichen Rechts, falls sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind.

 

Hinweis: Es werden ausschließlich Organisationen gefördert, die sich der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichten und förderliche Arbeit im Sinne des Grundgesetzes leisten.

 

Doppelförderung ist ausgeschlossen

Eine Doppelförderung ist nicht erlaubt. Das heißt, dass Projekte die bereits durch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune unterstützt werden von der DSEE-Förderung ausgeschlossen sind. Ferner noch kann die Förderung nur einmal jährlich beantragt werden.

 

Nicht antragsberechtigt sind prinzipiell ...

  • politische Parteien.
  • Gebietskörperschaften.
  • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
  • nicht rechtsfähige Organisationen und Organisationseinheiten.

 


 

Experten-Tipp von e24:

Als Experte für digitale Lösungen im Vereinswesen weiß ehrenamt24, wie wichtig eine professionelle Online-Präsenz für den Erfolg eines Vereins ist.

 

Wir unterstützen Sie nicht nur dabei, die Fördermittel der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) erfolgreich zu beantragen, sondern auch bei der optimalen Nutzung dieser Mittel zur Professionalisierung Ihrer Vereinswebsite.

 

Kontakt aufnehmen

 

Katharina Fink

— Expertin von
Online-Marketing für
Vereine & Verbände


 

3. Welche Ausgaben werden gefördert?

Als förderfähige Gesamtausgaben zählen sämtliche Sach- und Honorarausgaben, die für das Erreichen des Projektziels erforderlich sowie angemessen sind.

 

Das Förderprogramm deckt eine Vielzahl von Ausgaben ab, die zur Erreichung der Projektziele notwendig sind. Neben Sachausgaben, Veranstaltungskosten und Reisekosten sind auch Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen förderfähig. Dies umfasst beispielsweise Honorare für externe Fachkräfte, die an der Umsetzung des Projekts beteiligt sind. Damit wird eine größere Flexibilität bei der Planung und Durchführung der geförderten Maßnahmen gewährleistet.

 

Folgende Ausgaben werden berücksichtigt:

  • Notwendige Anschaffungen, wie Hardware o.Ä.
  • Die Digitalisierung des Vereins
  • Programmierung der neuen Webseite
  • Beratungen zur Mitgliedergewinnung /-bindung
  • Weiterbildungen für ehrenamtlich Tätige
  • Veranstaltungskosten für Events
  • Mieten sowie Reise- & Verpflegungskosten
  • Anerkennungen für das Ehrenamt
  • Ausgaben, bei denen externe Dienstleister einen festen Stundensatz berechnen
  • Pauschalen für ein abgeschlossenes Werk.

 

Hinweis: Ausgaben für festangestellte Mitarbeiter sind nicht förderfähig. Außerdem kann keine Verwaltungsausgabenpauschale beantragt werden. Alle Kostenpunkte sind dementsprechend mit Einzelbelegen abzurechnen (hierzu gehören etwa Porto und Büromaterial).

 

Fördermöglichkeiten zur Steigerung der Reichweite

In der digitalen Ära ist eine aktive Internetpräsenz für gemeinnützige Organisationen unerlässlich, um Menschen effektiv zu erreichen. Eine ansprechende Vereinswebsite oder ein professioneller Social Media Auftritt fungieren dabei als digitale Visitenkarten: Sie erweitern Ihre Reichweite, beeindrucken potenzielle Sponsoren und ziehen neue Mitglieder an.

 

Eine Vereinswebsite bietet darüber hinaus eine zentrale Plattform, um wichtige Informationen wie Veranstaltungen, Projekte und Kontaktdaten zugänglich zu machen. Sie stärkt die Transparenz, erleichtert die Kommunikation mit Mitgliedern und Interessierten und vermittelt ein professionelles Image. Eine gut strukturierte, barrierefreie Website steigert zudem die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und ermöglicht es, auch Menschen außerhalb der eigenen Region anzusprechen.

 

Auch Social Media ist für Vereine ein mächtiges Werkzeug, um ihre Botschaften zu verbreiten. Plattformen wie Instagram, Facebook oder LinkedIn ermöglichen es, eine jüngere Zielgruppe anzusprechen, Mitglieder zu vernetzen und Events oder Kampagnen unkompliziert zu bewerben. Durch regelmäßige, ansprechende Beiträge können Vereine eine lebendige Community aufbauen und Engagement fördern. Zudem bieten soziale Netzwerke eine hervorragende Möglichkeit, in den direkten Dialog mit Mitgliedern und Unterstützern zu treten, Feedback einzuholen und die Bindung zu stärken. 

 

Zudem hält sie bestehende Mitglieder stets informiert. Die DSEE erkennt die Wichtigkeit einer ansprechenden Online-Präsenz an und fördert deshalb den Aufbau und die Optimierung von Vereinswebsites.

 

 

Professioneller Online-Auftritt

Bei ehrenamt24 haben wir bereits vielen Vereinen dabei geholfen, ihren Online-Auftritt zu professionalisieren. Wir beraten Sie gerne zur Gestaltung einer modernen und maßgeschneiderten Vereinswebsite und unterstützen bei der Erstellung & Pflege von Social-Media-Kamoagnen.

 

Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie ein unverbindliches, fair kalkuliertes Angebot!

 

Website Anfrage     Social Media Anfrage

4. Bis wann kann man einen Förderungsantrag stellen?

Sie können Ihren Förderantrag jederzeit einreichen. Wir empfehlen jedoch, die Antragsfristen sorgfältig zu beachten, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

 

Idealerweise reichen Sie Ihren Antrag mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektstart ein. Dies gibt genügend Zeit für die notwendige Organisationsprüfung, die bis zu vier Wochen dauern kann.

 

Bitte beachten Sie, dass Anträge spätestens acht Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden müssen. Sobald Sie Ihren Antrag digital eingereicht haben, haben Sie eine Woche Zeit, um den unterschriebenen Förderantrag hochzuladen.

 

Projektdurchführung

  • Zuwendungsbescheid: Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid, der den offiziellen Start Ihres Projekts festlegt. Bitte warten Sie diesen Bescheid ab, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen.
  • Genehmigung für vorzeitigen Start: Ein Projektstart vor Erhalt des Zuwendungsbescheides ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vom DSEE genehmigt wurde.
  • Projektzeitraum: Ihr Projekt kann frühestens acht Wochen nach der Antragstellung beginnen und sollte spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres abgeschlossen sein.

 

Wichtiger Hinweis: Berücksichtigen Sie bitte die erforderlichen Vor- und Nachbereitungszeiten für Ihr Projekt in Ihrer Planung.

 

Reichweite durch Social Media

Durch professionelle Social Media Kampagnen können Sie nicht nur Ihre Reichweite steigen, sondern auch eine lebendige Online-Community aufbauen, die ihren Verein unterstützt & fördert sich zu entwickeln.

 

Wir helfen Ihnen, Ihre Vereinsbotschaften zu verbreiten, die Interaktion mit dem Verein zu fördern und eine engagierte Online-Community aufzubauen – innerhalb des Vereins und darüber hinaus. 

 

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5. Wie bewirbt sich Ihre Organisation auf die DSEE-Förderung?

Um Fördermittel über das digitale Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zu beantragen, beginnen Sie mit der Registrierung Ihrer Organisation auf dem Förderportal.

 

Ein detaillierter Hilfstext führt Sie schrittweise durch den gesamten Anmeldeprozess. Nachdem Sie sich registriert haben, folgt die Überprüfung Ihrer Organisation. Laden Sie dazu die erforderlichen Dokumente wie Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung oder Gesellschaftervertrag hoch. Für die Antragstellung müssen einige wichtige Dokumente eingereicht werden, um die Förderfähigkeit nachzuweisen. Dazu zählen die aktuelle Satzung, ein Vereins- oder Handelsregisterauszug sowie der Freistellungsbescheid, der die Gemeinnützigkeit der Organisation belegt. Diese Unterlagen sind notwendig, um die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Organisation die Förderkriterien erfüllt.

 

Einzureichende Dokumente:

  1. Aktuelle Vereinssatzung
  2. Vereins- oder Handelsregisterauszug
  3. Freistellungsbescheid

 

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Überprüfung beträgt in der Regel acht Wochen. Anschließend erhalten Sie per E-Mail und über die Nachrichtenfunktion des Portals eine Rückmeldung – entweder eine Zusage oder eine Ablehnung. Bei positiver Prüfung wird Ihrer Organisation eine Förderzusage und ein Bewilligungsbescheid erteilt.

 

Während die Überprüfung Ihrer Organisation noch läuft, können Sie bereits alle notwendigen Daten im Förderportal hinterlegen. Dennoch können Sie Ihren vollständigen Förderantrag erst nach erfolgreichem Abschluss der Organisationsprüfung einreichen. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen an den Organisationsdaten eine erneute Überprüfung notwendig wird.

 

Tipp: Nutzen Sie unsere Videoanleitung, um sich genau über den Prozess der Antragstellung zu informieren ► Jetzt mehr erfahren!

 

Checkliste für die Antragstellung

Um sicherzustellen, dass Ihr Förderantrag bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) erfolgreich ist, ist es wichtig, die folgenden formalen und inhaltlichen Kriterien sorgfältig zu erfüllen:

 

Formale Kriterien:

  • Projektbeschreibung: Fassen Sie die Ziele und Maßnahmen Ihres Projekts kurz und prägnant zusammen.
  • Finanzierungsplan: Erläutern Sie die Ausgabenpositionen klar und deutlich, inklusive einer detaillierten Aufschlüsselung in Bezug auf das Projekt.
  • Dokumente: Stellen Sie sicher, dass Sie eine aktuelle Satzung, einen aktuellen Registerauszug (nicht älter als zwei Jahre) und einen aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorlegen können.
  • Projektzeitraum: Wählen Sie einen Projektzeitraum, der auch Vor- und Nachbereitungsaktivitäten sowie -kosten einschließt.
  • Vertretungsberechtigte: Listen Sie alle satzungsgemäßen Vertretungsberechtigten auf und berücksichtigen Sie sowohl alleinige als auch gemeinsame Vertretungsberechtigungen.

 

Inhaltliche Kriterien:

  • Reichweite: Quantität der durch das Projekt erreichten Engagierten.
  • Projektlogik: Klare und nachvollziehbare Darstellung der Projektlogik.
  • Projektqualität: Qualität der Projekte hinsichtlich der Stärkung von Engagement und Ehrenamtsstrukturen.
  • Regionale Verteilung: Ausgewogene regionale Verteilung der Projektaktivitäten.
  • Engagementsbereiche: Ausgewogene Verteilung der Aktivitäten nach Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements, wie z. B. Sport, Kultur, Umwelt.
  • Ehrenamtliche Trägerschaft: Förderung überwiegend ehrenamtlich getragener Organisationen.
  • Inklusivität: Ermöglichung von Engagement für alle Menschen, besonders für diejenigen mit erschwertem Zugang.

 

Diese Kriterien sind entscheidend, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Förderung durch die DSEE zu erhöhen. Achten Sie darauf, alle geforderten Informationen vollständig und präzise bereitzustellen.

 

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