Ziel eines jeden Vereins ist es, ein positives Image nach innen und außen zu vermitteln. Marketingmaßnahmen unterstützen dabei, dem Verein Bekanntheit zu verleihen, sein Image zu steigern und Mitglieder zu gewinnen und zu binden. Zudem bilden Marketingmaßnahmen die Basis für die Erreichung der Vereinsziele und die Gewinnung von Sponsoren und Fördermitgliedern.
Bei den Beschlüssen einer Mitgliederversammlung gibt es verschiedene Mehrheitsstufen:
a) Notwendige Mehrheit
Eine notwendige Mehrheit kann von dem Verein innerhalb der Satzung oder der Vereinsordnung selbst definiert werden. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der Zustimmungen sein muss, damit ein Vorschlag zustande kommt.
b) Relative Mehrheit
Bei der relativen Mehrheit dagegen müssen nicht mehr als die Hälfte der Stimmen zusammenkommen, sondern nur mehr Stimmen als für jeden anderen Vorschlag.
c) Absolute Mehrheit
Die absolute Mehrheit ist die Mehrheit aller möglichen Stimmen. Wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten für einen Vorschlag entscheidet, dann ist dieser mit absoluter Mehrheit angenommen.
Mildtätige Zwecke liegen nach dem Vereinsrecht vor, wenn hilfsbedürftige Personen selbstlos unterstützt werden.
Mitgliederbeiträge dienen zur Deckung der Vereinsaufwendungen und somit zur finanziellen Sicherheit für Vereine & Verbände. Sie bilden die häufig einzig stabile Geldquelle eines Vereins. Will ein Verein Mitgliederbeiträge erheben, muss dies in der Satzung erwähnt werden. Die Höhe des Beitrags kann von der Hauptversammlung festgesetzt werden. Empfehlenswert ist die Nennung eines Maximalbetrags in der Satzung, damit eine Erhöhung des Beitrags nicht gleich eine Satzungsänderung herbeiführt.
Unter Mitgliedschaftsrecht, bzw. Mitgliederrecht, sind die Rechte & Pflichten eines Vereinsmitglieds zu verstehen. Diese sind üblicherweise in der Satzung geregelt, können aber auch per Gesetz vorgeschrieben sein – bspw. das Recht auf die Anwesenheit bei der Mitgliederversammlung.
Typische Rechte & Pflichten eines Vereinsmitglieds sind:
Die Mittel eines Vereins müssen zeitnah für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Sollte das Finanzamt einen Verstoß gegen diese Regelung feststellen, kann der Verein die Anerkennung zur Gemeinnützigkeit verlieren, sollte er die unzulässigen Rücklagen nicht innerhalb der gesetzten Frist auflösen.
Eine natürliche Person, auch psychische Person genannt, ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten.
Der Begriff Öffentlichkeitsarbeit, auch PR genannt, beschreibt das Management der öffentlichen Kommunikation von Organisationen gegenüber ihren Anspruchsgruppen. Zur Öffentlichkeitsarbeit gehören die Pflege von Kontakten und Beziehungen zur Umwelt und den Mitgliedern.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) ist eine juristische Person öffentlichen Rechts, die durch einen Hoheitsakt gegründet wird und für den Staat Aufgaben übernimmt. Die KöR hat Rechte und Pflichten und darf somit klagen und verklagt werden.
Das Protokoll dokumentiert in knapper und schriftlicher Form den Inhalt, d.h. die erörterten Sachverhalte und getroffenen Beschlüsse einer Sitzung. Es gibt Auskunft über An- und Abwesenheiten der Mitglieder, dient als Erinnerungshilfe und als Planungs- und Kontrollinstrument. Außerdem dient das Protokoll als Urkunde bei gesetzlich vorgeschrieben Veranstaltungen und wichtigen Rechtsgeschäften. Alle offiziellen Versammlungen des Vereins sollten protokolliert werden als rechtsgebundene Nachweise und zur Richtigstellung möglicher späterer Auslegungsänderungen der Beschlüsse.
Die qualifizierte Mehrheit hat, wer einen festgelegten Anteil der Stimmen oder Anteile auf sich vereint.
Rechtspersönlichkeit oder Rechtssubjekt bezeichnet eine Person, die rechtsfähig ist und somit anerkannter Träger von Rechten und Pflichten. Rechtspersönlichkeiten können natürliche oder juristische Personen sein.
Bei der relativen Mehrheit ist ein Antrag angenommen, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen gezählt wurden. Stimmenthaltungen und neutrale Anteile werden nicht berücksichtigt.
Die Satzung ist die begründete Verfassung eines Vereins mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen oder unterworfenen Personen. Die Vorlage einer Satzung ist eine der Bedingungen, die zur Anmeldung des Vereins im Vereinsregister erfüllt sein müssen.
Selbstlosigkeit bedeutet uneigennützig tätig sein und eigene Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.
Unter Stimmrecht wird allgemein das Recht verstanden, an einer einberufenen Abstimmung mit einem bestimmten Stimmgewicht teilnehmen zu dürfen. Sofern die Vereinssatzung nichts anderes vorsieht, besitzt jedes ordentliche Mitglied des Vereins das Stimmrecht für die Vorstandswahl sowie andere Bestimmungen, welche auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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