Wie man eine gemeinnützige UG gründet

Gründung einer gemeinnützigen UG


Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (gUG) ist eine Rechtsform, geeignet für die Gründung von Unternehmen, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollen und bei denen das Stammkapital für die Gründung einer gGmbH noch nicht vorhanden ist.

 

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In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Was eine gUG (haftungsbeschränkt) ist und welche Vor- & Nachteile mit der Rechtsform einhergehen.
  2. In welchen Fällen die Gründung einer gUG sinnvoll ist und welche Schritte notwendig sind.
  3. Von welchen Steuern die gemeinnützige UG in welchem Maße befreit ist.
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Das Wichtigste in Kürze:

  1. Die gemeinnützige UG (gUG) ist eine Sonderform der UG und empfiehlt sich, wenn die Organisation einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, aber wirtschaftlich tätig sein möchte.

 

  1. Eine gUG profitiert von der Gemeinnützigkeit, da sich dadurch Steuereinsparungen bei der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ergeben können. 

 

  1. Die Gründung einer gUG ähnelt der Gründung einer gewöhnlichen UG und unterliegt somit strengeren und umfangreicheren Anforderungen als die Vereinsgründung. 

 

  1. In unserer e24-Community erhalten Sie kostenlose Muster & Vorlagen zum Download - darunter auch eine Mustersatzung für die gUG.

 

1. Was ist eine gemeinnützige UG?

Die gUG (haftungsbeschränkt) (gemeinnützige UG) ist eine Sonderform der UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft) und kann als eigenständige Rechtsform zur Gründung gewählt werden.

 

Die Rechtsform empfiehlt sich bei der Gründung eines gemeinnützigen Unternehmens, bei dem die Gründer nicht in die persönliche Haftung gehen wollen und wenn Kapital für die Gründung einer gGmbH fehlt. 

 

Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können Sie als gUG Musterdokumente für Ihre Rechtsform herunterladen - darunter eine Satzung für die gUG inkl. Aufsichtsrat.

 

Unterschied zu gemeinnützigen GmbH

Die gUG (haftungsbeschränkt) ist sozusagen die kleine Schwester der gemeinnützigen GmbH. Die Regelungen für beide Rechtsformen sind weitestgehend gleich. 


Die Unterschiede der gUG im Vergleich zur gGmbH sind folgende: 

  1. Gründung mit einem Stammkapital ab 1 Euro möglich 
  2. Bei der Gründung der gGmbH werden 25.000 € benötigt, wovon mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss
  3. Die gUG trägt den Zusatz "haftungsbeschränkt"
  4. Die gUG (haftungsbeschränkt) muss 25 % des Gewinns einbehalten, um die Stammeinlage aufzustocken
  5. Ziel der Gewinneinbehaltung ist, dass die gUG in dem Moment, in dem die Stammeinlage von 25.000 € erreicht ist, in eine gGmbH umgewandelt wird

 

Hinweis: In unserem Wiki-Artikel zum Thema "Gründung einer gGmbH" erfahren Sie mehr zu Vor- & Nachteilen der Rechtsform gGmbH und in welchen Fällen die Gründung einer gGmbH sinnvoll ist.

 

Unterschiede zum Verein

Die gemeinnützige UG ist insbesondere dann relevant, wenn die Strukturen eines Vereins nicht mehr ausreichen. Mit zunehmender Größe, Dauer und Komplexität der Aufgaben bietet die gUG, ähnlich wie die gGmbH, sowohl unternehmerische Planungssicherheit als auch die Vorteile einer professionellen und fest angestellten Geschäftsführung.

 

2. Vor- & Nachteile einer gUG

Vorteile der Rechtsform gUG

► Überschaubarer Kapitalaufwand

 

► Keine Mitstreiter notwendig (bei Vereinsgründung mindestens sieben Mitglieder notwendig)

 

► Steuerliche Vorteile / Ersparnisse, u.a. Entfall der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer

 

► Beschränkte Haftung (nur in Höhe der Stammeinlage)

 

► Aspekt der Gemeinnützigkeit sofort erkennbar (durch Firmennamen)

 

► Ausstellung von Spendenbescheinigungen möglich

Nachteile der Rechtsform gUG

Finanzierung (Fremdkapitalgeber nehmen Abstand vor dem Konstrukt der UG)

 

► Gemeinnütziger Zweck muss genau definiert und immer verfolgt werden

 

► Alle Mittel sind an gemeinnützigen Zweck gebunden

 

Keine Gewinnausschüttung an Gesellschafter - Gewinne dienen dem gemeinnützigen Zweck

 

► Rücklagenbildung - nach dem Grundsatz der unmittelbaren Mittelverwendung

 

► Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Pflichten

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3. Die gUG (haftungsbeschränkt) im Überblick

  1. Die gUG (haftungsbeschränkt) ist die gemeinnützige Variante der Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
  2. Die Gründung der gUG ist ab 1 € Stammkapital möglich, die Gründungskosten sollten jedoch gedeckt sein 
  3. Gründung mit Sacheinlagen ist nicht möglich 
  4. Voraussetzung für die Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) ist die Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks 
  5. 75 % der Gewinne müssen dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden; 25 % der Gewinne dienen dazu, das Stammkapital aufzustocken, bis die gUG (haftungsbeschränkt) in eine gGmbH umgewandelt werden kann
  6. Gewinne aus dem ideellen Bereich sind nicht mit der Körperschafts- und Gewerbesteuer zu versteuern 
  7. Gewinne aus dem Wirtschaftsbetrieb (Zweckbetrieb) sind zu versteuern
  8. Verstöße gegen die Grundsätze der Gemeinnützigkeit können zum Verlust der Gemeinnützigkeit und somit zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen 
  9. Der Gemeinnützigkeits-Status wird jedes Jahr erneut vom Finanzamt festgestellt

 

4. Wie wird eine gemeinnützige UG gegründet?

Die Gründung einer gUG ähnelt eher der Gründung einer UG und weniger einer Vereinsgründung. Das hat zur Folge, dass die Gründung der gemeinnützigen UG mehr und strengeren Auflagen unterliegt, als wenn sich die Gründungsmitglieder entscheiden einen Verein zu gründen.

 

Folgende Schritte sind für die Gründung der gUG notwendig

  1. Formulierung einer Geschäftsidee

  2. Aufsetzung eines Gesellschaftsvertrages

  3. Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch einen Notar 

  4. Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto

  5. Vorläufige Feststellung des Gemeinnützigkeitsstatus beim Finanzamt

 

a) Formulierung der GeschäftsideeDie Geschäftsidee ist der Ausgangspunkt einer jeden Unternehmensgründung. Bei der Gründung einer gemeinnützigen UG ist die Formulierung der Geschäftsidee ein besonders wichtiger Punkt. Diese muss so genau wie möglich definiert und formuliert werden. Denn sie muss den Ansprüchen der Gemeinnützigkeit gerecht werden.

 

b) Aufsetzung GesellschaftsvertragDas Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung beschreibt das Kernstück einer gemeinnützigen UG. In diesem Dokument werden analog zur Gründung einer gGmbH der gemeinnützige Zweck und die Umsetzung dessen definiert sowie die Anzahl und die Namen der Gesellschafter, die Höhe des jeweiligen Stammkapitals, die Geschäftsadresse etc. genannt.

 

Für dieses komplexe Schreiben sollte ein Profi beauftragt werden. Denn im Falle einer gUG (haftungsbeschränkt) ist es besonders wichtig, dass der gemeinnützige Zweck deutlich beschrieben wird, damit die Anerkennung als "gemeinnützig" vom Finanzamt gewährleistet ist.

 

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c) Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch einen Notar Der Gesellschaftsvertrag wird erst durch die Beurkundung durch einen Notar offiziell gültig. Zum Termin der Beurkundung müssen alle Gesellschafter der gemeinnützigen UG anwesend sein und unterzeichnen.

 

d) Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto

Die Gründung einer gUG ist bereits ab 1 Euro Stammkapital notwendig. Die Stammeinlage sollte jedoch die Gründungskosten decken. Zur Gründung muss ein gUG Geschäftskonto eingerichtet werden und die Stammeinlage eingezahlt werden.

 

Hinweis: Auf VereinsGuide24 können sich Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen zum Thema Geschäftskonto, Onlinebanking & Vereinskredite informieren. Zusätzlich finden Sie auf dieser Plattform eine digitale Beratungsstrecke, die Ihnen Empfehlungen zu verschiedenen vereinsrelevanten Themen ausspricht.

 

e) Vorläufige Feststellung des Gemeinnützigkeitsstatus beim Finanzamt

Die gUG verfolgt einen gemeinnützige Zweck. Dafür erhält die Gesellschaft den Gemeinnützigkeitsstatus mit steuerlichen Vorteilen. Zur Gründung muss das Finanzamt den Status feststellen. Dieser wird anschließend einmal im Jahr überprüft.

 

Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können Vereine & Verbände Mustervorlagen herunterladen - darunter auch Muster zur Vereinssatzung, einer gUG mit Aufsichtsrat oder eines Gründungsprotokolls. 

Steuerdeklaration & -Prüfung

Steuerberatung für Vereine & Verbände

Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine ist kompliziert - Körperschafts-, Umsatz- sowie Lohnsteuer sind zu berücksichtigen. Für gemeinnützige Vereine gibt es weitere Besonderheiten. Lassen Sie sich zu steuerrechtlichen Themen beraten, sodass Sie sich auf die Vereinsarbeit konzentrieren können!

 

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5. Gemeinnütziger Geschäftszweck der gUG

Für die Gründung einer gUG ist das Prinzip der Selbstlosigkeit wesentlich. Das Prinzip besagt, dass alle Gewinne zur Erfüllung des in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Geschäftszwecks verwendet werden müssen. Die gemeinnützige Gesellschaft darf demnach kein Vermögen aufbauen. Zudem dürfen Projekte nur begünstigt werden, wenn sie mit dem gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft in Einklang stehen.

 

Doch wann liegt eine Gemeinnützigkeit vor?

Gemäß dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung müssen Gewinne zeitnah verwendet werden. Dabei werden 25 % der Gewinne für den Aufbau des Stammkapitals thesauriert, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist und die gUG (haftungsbeschränkt) in eine gGmbH umgewandelt werden kann. Das Prinzip der Unmittelbarkeit besagt, dass alle Gewinne direkt dem Geschäftszweck der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zugeführt werden. Zinsbringende Investition sind untersagt. Die Vergütung der Geschäftsführer darf nicht zu hoch ausfallen und sollte in jedem Fall angemessen sein. Eine verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Gehälter ist untersagt. 

 

Im Mittelpunkt der Satzung steht die Förderung der Allgemeinheit. Die gUG (haftungsbeschränkt) darf nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. In der Satzung der Gesellschaft muss ein Begünstigter erwähnt werden. Dieser erhält im Falle der Auflösung oder Liquidation der Gesellschaft die erwirtschafteten Gewinne. Begünstigte können u.a. gGmbHs, gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder andere gemeinnützige Unternehmergesellschaften sein. Im Falle einer Liquidation erhalten die Gesellschafter nur die geleistete Einlage. 

 

Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Dies muss eindeutig aus der Satzung hervorgehen:

  1. Gemeinnützig: Ein gemeinnütziger Zweck liegt vor, wenn die Tätigkeit im Verein darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. 
  2. Mildtätig: Mildtätige Zwecke liegen nach dem Vereinsrecht vor, wenn hilfsbedürftige Personen selbstlos unterstützt werden.
  3. Kirchlich: Zu kirchlichen Zwecken zählen durch Selbstlosigkeit geförderte Religionsgemeinschaften.

 

Hinweis: In unserem Wiki-Artikel zum Thema "Der gemeinnützige Verein & die Gemeinnützigkeit" erklären wir Ihnen, welche Vorteile & Nachteile die Gemeinnützigkeit mit sich bringt, welche Voraussetzungen der Verein für die Anerkennung erfüllen muss und welche Pflichten damit einhergehen.

 

Beispiele für gemeinnützige Zwecke

In § 52 AO ist aufgeschlüsselt, was unter gemeinnützigen Zwecken zu verstehen ist. Die Förderung:

  1. von Wissenschaft und Forschung
  2. der Religion
  3. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
  4. der Jugend- und Altenhilfe
  5. von Kunst und Kultur
  6. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  7. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  8. des Tierschutzes
  9. der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  10. der Kriminalprävention

Die vollständige Liste ist hier zu finden.

 

Was sind typische Probleme beim Erhalt des Gemeinnützigkeitsstatus?

Es gibt mehrere Risiken, die zum Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus führen können, besonders wenn die Prinzipien der Selbstlosigkeit nicht eingehalten werden. Zu den gravierenden Verstößen zählen:

  1. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter: Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) darf keine Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten. Dies würde gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit verstoßen.
  2. Überhöhte Geschäftsführergehälter: Zu hohe Vergütungen für Geschäftsführer können als verdeckte Gewinnausschüttungen angesehen werden und führen zu Steuernachzahlungen sowie zum Verlust der Gemeinnützigkeit .
  3. Ausschüttungen an unbeteiligte Dritte: Gewinne dürfen nur für Zwecke verwendet werden, die im Einklang mit dem gemeinnützigen Geschäftszweck der gUG stehen. Ausschüttungen an Personen oder Institutionen, die nichts mit diesen Zielen zu tun haben, sind nicht zulässig.
  4. Fehlerhafte Geschäftsführerverträge: Es ist essenziell, dass Geschäftsführerverträge korrekt aufgesetzt und jegliche Änderungen darin von den Gesellschaftern genehmigt sowie durch einen Spezialisten im Gemeinnützigkeitsrecht geprüft werden .
  5. Verstöße gegen die Unmittelbarkeit: Mittel einer gUG dürfen nicht zinsbringend angelegt werden, da dies gegen das Prinzip der unmittelbaren Mittelverwendung verstößt. Überschüsse müssen direkt gemeinnützigen Zwecken zugeführt oder ordnungsgemäß verwahrt werden. Bei Unsicherheiten sollte dies mit einem Steuerberater abgesprochen werden.

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6. Steuervorteile einer gUG

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist ein großer Vorteil für eine gUG, da sich durch diesen Status Steuereinsparungen ergeben können. Insbesondere können sich Einsparung im Bereich der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ergeben und somit keine oder nur ermäßigte Steuerabgaben fällig werden.

 

Hinweis: Diese Steuervergünstigung gilt jedoch nicht für alle Einkünfte des Vereins, sondern nur für diejenigen, die der Satzung nach innerhalb der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit, also dem Ehrenamt liegen. 

 

Spezielle Besteuerung einer gGmbH

Eine der Besonderheiten der gemeinnützigen GmbH ist die spezielle Besteuerung. Dank des Status der Gemeinnützigkeit, ist die gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) von folgenden Steuern vollständig befreit:

  1. Körperschaftssteuer: Keine Steuer auf Einkommen, das direkt gemeinnützigen Zwecken dient.
  2. Gewerbesteuer: Befreiung für Aktivitäten im ideellen Bereich und für bestimmte Zweckbetriebe.
  3. Umsatzsteuer: Im ideellen Bereich entfällt die Umsatzsteuer komplett.

 

Für Gewinne aus dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb werden die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer analog zur normalen GmbH fällig.

 

Für Einkünfte aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gelten jedoch die üblichen Steuersätze, wobei für bestimmte Umsätze ein ermäßigter Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommen kann. Dies schafft eine steuerliche Pflicht, die der einer normalen GmbH ähnelt, aber mit gewissen Erleichterungen verbunden ist.

 

Die fortlaufende Einhaltung der steuerlichen Regelungen ist essentiell für den Erhalt des Status der Gemeinnützigkeit und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile. Daher ist es wichtig, dass die gGmbH ihre gemeinnützigen Aktivitäten und die Nutzung ihrer Mittel genau dokumentiert und regelmäßig überprüft. Häufig sind Umsätze aber mit einem verminderten Umsatzsteuersatz begünstigt.


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Tino Braunschweig

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7. Fazit

Die gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ist für Gründer geeignet, die eine gemeinnützige Geschäftsidee verwirklichen wollen und noch nicht genug Stammkapital für die Gründung einer gGmbH zur Verfügung haben.

 

Zur Gründung sollte in jedem Fall eine professionelle Beratung gewählt werden, um den gemeinnützigen Zweck korrekt zu definieren. Die Geschäfte der Gesellschaft müssen so geführt werden, dass keine Verstöße gegen die Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts erfolgen. In der Buchhaltung müssen sich, entsprechend eindeutig, Einkünfte aus dem ideellen Bereich von Einkünften des Zweckbetriebs unterscheiden lassen. 

 

Bei der Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) muss beachtet werden, dass 25 % der Gewinne der Gesellschaft dazu verwendet werden müssen, das Stammkapital aufzustocken, bis die 25.000 € zur Umwandlung in eine gGmbH vorhanden sind. Die Regelungen der gUG sehen diese Umwandlung vor. 

 

In unserer e24-Community erhalten Sie kostenlosen Zugang zu Mustern & Vorlagen für Ihre Vereinsverwaltung - darunter ebenfalls Dokumente zur Satzung einer gUG sowie einen Musterantrag für die Gemeinnützigkeit.

 

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