Ankündigung | Beschluss | Anmeldung
Die Satzung ist die Verfassung eines Vereins. Sie ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, sondern wird im Laufe der Zeit Gegebenheiten angepasst. Hierbei müssen bestimmte Formalien erfüllt werden.
Eine Satzungsänderung kann nicht vom Vorstand durchgeführt werden, sondern muss im Verein bei einer Mitgliederversammlung offiziell beschlossen und ins Vereinsregister eingetragen werden.
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In diesem Artikel erfahren Sie:
Das Wichtigste in Kürze:
Auch nach ihrer Gründung werden Vereine & Verbände regelmäßig mit Wandel konfrontiert - der Vorstand scheidet aus dem Verein, es wird ein neues Vereinsheim errichtet, veraltete Strukturen sollen digitalisiert werden oder es gibt neue gesetzliche Rahmenbedingungen. In diesem Sinne muss sich der Verein auch rechtlich an den internen sowie externen Wandel anpassen - und zwar, indem er seine Satzung ändert.
Ergänzungen & Streichungen von Paragrafen
Dabei ist jede Änderung in den Formulierungen einer Satzung als eine vollwertige Satzungsänderung anzusehen und muss beim Vereinsregister eingereicht werden - das gilt ebenfalls für redaktionelle Änderungen einzelner Paragrafen. Eine Ergänzung in der Satzung oder die Streichung von Regelungen aus der Vereinssatzung stellen natürlich ebenfalls Satzungsänderungen dar.
Gründe, die aktuelle Satzung zu ändern, kann es zahlreiche geben, z. B.:
Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können Vereine & Verbände Musterdokumente herunterladen - darunter diverse Muster-Satzungen und Anträge auf Satzungsänderungen.
Wenn die Satzungsänderung ebenfalls eine Anpassung des Vereinszwecks beinhaltet, handelt es sich um eine Sonderform der Satzungsänderung. Der Vereinszweck dient der Bestimmung der Vereinsfunktion und muss in der Satzung festgehalten werden.
Bei einer möglichen Erweiterung oder Reduktion des Zweckbetriebs wird quasi die Grundstruktur des Vereins angegriffen und es liegt eine Zweckänderung vor. Soll eine Zweckänderung geschehen, bedarf es gemäß § 33 BGB hierfür die Zustimmung sämtlicher Mitglieder des Vereins.
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Satzungsänderungen werden von der Mitgliederversammlung entschieden. Damit ist die Änderung der Satzung jedoch nicht gleich rechtswirksam. Insgesamt ist der Verein dazu angehalten, den Ablauf von Satzungsänderungen zu prüfen, zu dokumentieren und die Beschlüsse beim Vereinsregister eintragen zu lassen. Wie der Prozess genau funktioniert, erfahren Sie hier:
Damit die Satzungsänderung wirksam ist, müssen folgende fünf Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden:
Die Satzung des Vereins sollte vor der Einladung zur Mitgliederversammlung zur Vorprüfung an das Amtsgericht und das Finanzamt gegeben werden, um mögliche Beanstandungen im Vorfeld auszuräumen. Daher sollten Satzungsänderungen rechtzeitig vor dem Beschluss mit dem Rechtsanwalt, dem Steuerberater oder einem Organisationsberater besprochen werden.
Auch ist es sinnvoll, die geplanten Änderungen mit dem Vereinsregister, dem Finanzamt und ggf. mit dem Dachverband abzustimmen. Auf diese Weise werden auf der Mitgliederversammlung nur mögliche Änderungen besprochen, die auch tatsächlich durchsetzbar sind.
Eine Satzungsänderung kann nur vorgenommen werden, wenn die Vereinsmitglieder vorab über das Ändern der Satzung informiert wurden. Denn die Angelegenheiten des Vereins werden stets von der Mitgliederversammlung durch Beschlüsse geregelt. Deswegen ist nach §32 BGB für Satzungsänderungen im Verein auch die Mitgliederversammlung zuständig, die durch den Vereinsvorstand bestellt werden kann.
Besonderheiten bei der Einladung zur Mitgliederversammlung
A) Bei der Einladung muss die Satzungsänderung als Tagesordnungspunkt aufgeführt werden. Hierbei genügt es nicht, diesen Tagungspunkt nur „Satzungsänderung“ zu nennen. Vielmehr muss der betroffene Satzungsparagraf genannt werden. Also zum Beispiel: „Tagesordnungspunkt 3: Beschluss zur Satzungsänderung §1 Name des Vereins“.
B) Seitens des Vorstands ist die, in der Satzung vorgegebene Form, für eine Einladung zur Mitgliederversammlung einzuhalten. In der e24-Community erhalten Sie kostenlosen Zugang zu Musterdokumenten - dazu auch eine Mustereinladung für die Mitgliederversammlung.
C) Die in der Satzung vorgegebene Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung sollte eingehalten werden. Ist in der Satzung keine Einladungsfrist festgelegt, so gilt eine „angemessene Frist“ zur Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung.
Generell darf in der Mitgliederversammlung des Vereins nur über diejenigen Satzungsänderungen abgestimmt werden, wenn diese vorab in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden.
Bei einer Satzungsänderung muss beachtet werden, dass der Versammlungsleiter (i.d.R. der Vorstand) vor dem Beschluss auf die Abstimmung verweist und über die einzelnen Punkte der Satzung gemeinsam oder über jeden einzelnen Punkt der Satzungsänderung gesondert abgestimmt wird. Weiterhin müssen vor der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung die geplanten Satzungsänderungen durch den Versammlungsleiter verlesen werden. Der Verein kann alternativ bereits auf der Einladung zur MV die neue Formulierung der Satzung zur Verfügung stellen.
Zusätzlich muss ein Protokoll der Mitgliederversammlung erstellt werden, welches den genauen Wortlaut der beschlossenen Satzungsänderung wiedergibt und welches von den in der Satzung vorgesehen Personen unterzeichnet wird (i.d.R. vom Vorstand). Diese Niederschrift wird zur Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister benötigt (!). Gleichzeitig muss der Vorstand darauf achten, dass die gesamte Mitgliederversammlung ordnungsgemäß geleitet und protokolliert wird - in welcher Form das sein sollte, lesen Sie hier.
Bei der Beschlussfassung & Protokollierung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Hinweis: Die Satzungsänderung ist unbedingt im Versammlungsprotokoll des Vereins zu vermerken. Es gelten für die Protokolle keine anderen Anforderungen als für jedes andere Versammlungsprotokoll – insb. dürfen die Unterschriften derjenigen Personen nicht fehlen, die die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen zu beurkunden haben.
Die Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung der Änderung ins Vereinsregister rechtswirksam. Hierzu wird eine Vereinsregisteranmeldung benötigt, die von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben, notariell beglaubigt und beim Amtsgericht abgegeben wird. Eine amtliche Beglaubigung reicht oft nicht aus.
Das Registergericht prüft, ob die Satzungsänderung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob diese gesetzeskonform ist. Deshalb muss der Vorstand folgende Dokumente zur Eintragung der Satzungsänderung (vorher) beim Vereinsregister einreichen:
Hinweis: Zur Anmeldung der Satzungsänderung ist der Vorstand übrigens verpflichtet. Nutzen Sie hier unsere Anmeldeformulare mit weiteren Hinweisen.
Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein
Sofern nicht nur einige Satzungsänderungen vorgenommen, sondern die Satzung komplett neu formuliert werden muss, spricht man von einer Satzungsneufassung. Die Anmeldung zu diesem Beschluss entspricht dem gleichen Verfahren wie der Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister. Allerdings muss die vollständige Satzung - und nicht nur einzelne Punkte - vom Registergericht geprüft und genehmigt werden.
Prüfung der Satzungsneufassung
Bei solch umfassenden Satzungsänderungen werden alle vorherigen Fassungen des Vereins beim Amtsgericht gelöscht. Die Satzung wird komplett neu geprüft und neu im Vereinsregister eingetragen. Sofern in der Satzung vereinbart, können Satzungsänderungen von der Zustimmung bestimmter Mitglieder im Verein oder eines Dritten abhängig sein. Dies ist vor allem bei Vereinen der Fall, die einem (Dach) Verband / Verein unterstehen.
Will man den Zweck des Vereins ändern, ist per Gesetz die Zustimmung aller Mitglieder für diesen Beschluss erforderlich. Die nicht erschienenen Mitglieder müssen bei einer Vereinszweck-Änderung ihre Zustimmung schriftlich erteilen. In diesem Sinne ist es wesentlich, die Mitglieder frühzeitig und umfassend über geplante Änderungen - insb. bzgl. des Vereinszwecks - zu informieren.
Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können Vereine & Verbände Musterdokumente herunterladen - darunter Anträge für Satzungsänderungen sowie Einladungen zur Mitgliederversammlung.
Experten-Tipp von e24:
"Gemeinnützige Vereine brauchen andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden. Denn bei der Absicherung kommt es auf die satzungsmäßige Tätigkeit an.
Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte auf Sie zugeschnitten werden. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie dazu, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"
Tino Braunschweig
— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände
Jede Änderung eines Satzungsparagrafen - egal ob redaktionell, strukturell oder inhaltlich - wird als Satzungsänderung betrachtet und muss für Ihre Rechtswirksamkeit bestimmten Anforderungen entsprechen.
Bei einer Satzungsänderung ist darauf zu achten, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung termingerecht an alle Mitglieder erfolgt und die geplanten Änderungen der Vereinssatzung konkret in der Einladung erwähnt werden. Des Weiteren ist der Verein dazu verpflichtet, die Tagesordnungspunkte der Satzungsänderung von dem Versammlungsleiter verlesen zu lassen.
Die Mitgliederversammlung muss dann ordnungsgemäß geleitet und protokolliert werden. Zudem müssen Satzungsänderungen mehrheitlich von den Mitgliedern abgestimmt werden. Sind die Satzungsänderung von der Mitgliederversammlung beschlossen, wird die Anmeldung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet und es muss eine Eintragung ins Vereinsregister erfolgen.
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