Grundsätze der Buchführung im Verein
Auch eingetragene Vereine sind zur Buchführung verpflichtet, da sowohl die Mitgliederversammlung als auch der Staat Einblicke in die finanziellen Transaktionen verlangen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die sorgfältige Aufbewahrung der Unterlagen obliegt dem Vorstand.
Mit der Digitalisierung der Buchführungsprozesse eröffnen sich neue Möglichkeiten für Effizienz und Transparenz. Moderne Buchführungssoftware unterstützt dabei, die Anforderungen leichter zu erfüllen und sowohl Mitglieder als auch Behörden umfassend zu informieren.
Checklist Vereinsbuchführung
Erhalten Sie kostenlose Muster & Vorlagen in der e24-Community!
In diesem Artikel erfahren Sie:
Das Wichtigste in Kürze:
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist zur Buchführung verpflichtet, sobald er am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht. Diese Verpflichtung betrifft die Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen und erstreckt sich ebenso auf gemeinnützige Organisationen, wie Sportvereine, Kultureinrichtungen oder kirchliche Institutionen, die alle eine ordnungsgemäße Vereinsbuchführung führen müssen.
Laut § 63 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) ist jede Körperschaft verpflichtet, durch das sorgfältige Aufzeichnen aller Einnahmen und Ausgaben zu belegen, dass die Geschäftsführung – sei es die Mitgliederversammlung oder der Vorstand – die satzungsgemäßen Zwecke verfolgt. Die Buchführung dient somit als Instrument zur Gewährleistung der Transparenz und Kontrolle über den satzungskonformen Geschäftsbetrieb.
Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können gemeinnützige Vereine Mustervorlagen zur Vereinsbuchführung herunterladen.
Die Verwaltung eines Vereinsvermögens, die Buchung von Mitgliedsbeiträgen, der Empfang von Spenden und das Ausstellen von Spendenbescheinigungen sind zentrale Elemente der Vereinsbuchführung. Es ist wichtig, dass Sie als Verantwortliche diese Prozesse genau kennen und ordnungsgemäß umsetzen.
Der Vorstand trägt die Hauptverantwortung für eine korrekte Vereinsbuchführung und muss gegenüber den Mitgliedern und dem Finanzamt Rechenschaft über die Finanzen ablegen.
Zu einer ordnungsgemäßen Buchführung gehört die detaillierte Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, die Aufbewahrung der Belege und eine regelmäßige Inventur. Alle Transaktionen sollten täglich festgehalten werden, um Transparenz und Überblick zu gewährleisten.
Die wichtigsten Grundsätze der Buchhaltung sind laut § 146 Abs. 3 AO:
Auf allen Belegen sollten folgende Angaben notiert werden:
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist in § 147 AO geregelt. Die sogenannte Aufbewahrungspflicht von Unterlagen ist zeitlich befristet und besagt, dass wesentliche Unterlagen sorgfältig aufzubewahren sind.
Die Aufbewahrungsfrist dieser Unterlagen beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem:
Für einen detaillierten Bericht der Vereinsbuchführung empfiehlt sich je nach Größe, Belegvolumen und bewegten Geldern eine Kostenaufstellung in Form einer Einnahmenüberschussrechnung oder einer Bilanz. Da die Mitgliederversammlung oder das Finanzamt jedoch auch Belege anfordern können, ist es sinnvoll, diese sorgfältig aufzubewahren.
Hinweis: Ein Überblick zu sämtlichen Vorschriften zur Rechenschafts- und Buchführungspflicht von Vereinen lassen sich in §259 und §666 BGB nachlesen.
Rechtssichere Vereinsbuchführung
Die Gestaltung einer rechtssicheren Vereinsbuchführung kann kompliziert sein und viel Arbeit bedeuten. Eine Software-Lösung für Vereine & Verbände kann die Arbeit für die Vereinsverwaltung reduzieren. Die Vereinssoftware automatisiert die Erstellung von Rechnungen, Mahnverfahren & Bilanzen. Diese werden somit mit nur wenigen Klicks rechtssicher erstellt.
Die externe Rechnungslegung spielt eine zentrale Rolle in der Transparenz eines Vereins. Sie informiert Mitglieder, Spender und andere Interessenten über die finanzielle Lage. Für eine klare Darstellung sind die Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie, bei größeren Vermögen, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung essenziell.
Eine ordnungsgemäße Jahresrechnung ermöglicht nicht nur interne Klarheit, sondern auch externe Vergleichbarkeit mit den Finanzdaten anderer Vereine.
Experten-Tipp von e24:
"Die meisten Fehler im Vereinsalltag geschehen im operativen Geschäft, insb.bei Finanzen kann sich ein Verein jedoch keine Fehler erlauben, denn im schlimmsten Fall verliert er sogar seine Gemeinnützigkeit.
Bei einer fehlerhaften Vereinsbuchführung haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Daher sollte dieser ausreichend vor fahrlässigen Pflichtverletzungen geschützt und versichert werden."
Tino Braunschweig
— Versicherungsexperte
für Vereine & Verbände
Bei der Vereinsbuchführung ist Genauigkeit unerlässlich, um finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Fehler oder versäumte Fristen können zu Säumniszuschlägen und Verzugszinsen führen. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung drohen dem Verein ernsthafte Strafen. Außerdem kann das Finanzamt bei unzureichender Buchführung Hinzuschätzungen vornehmen. Es ist entscheidend, dass der Verein die Buchführungsgrundlagen einhält und alle Fristen und Termine beachtet, um solche Risiken zu minimieren.
Verpasste Fristen können zu erheblichen Säumniszuschlägen und Verzugszinsen führen. Rückständige Steuerlasten kosten oft zwei Prozent des offenen Betrags, dazu kommen noch Verzugszinsen. Diese Kosten lassen sich vermeiden, indem der Verein sich von vornherein informiert, um seine Steuern rechtzeitig zu zahlen. Eine umfassende Software zur Vereinsverwaltung kann dabei unterstützen, eine gründliche Vereinsbuchführung zu schaffen.
Verdacht auf Steuerhinterziehung
Wer unter Verdacht gerät, Steuern hinterzogen zu haben, muss mit einer saftigen Geldstrafe oder schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Bemerkt man, dass ein Termin oder eine Frist nicht ordnungsgemäß eingehalten werden kann, hält man idealerweise Rücksprache mit dem Finanzamt. In der Regel ist die Behörde unter solchen Umständen kooperativ und zeigt Verständnis, wenn man sich rechtzeitig meldet.
Hinzuschätzungen vom Finanzamt
Jeder Verein oder Verband sollte die Grundlagen der Buchhaltung beherrschen, damit sich keine Fehler einschleichen. Entdeckt das Finanzamt nämlich Lücken, kann das ganz schön teuer werden. Stellt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, dass ein Verein die Buchführung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, kann es ggf. Hinzuschätzungen vornehmen. Der Betriebsprüfer geht in diesem Fall davon aus, dass nicht alle Einnahmen & Ausgaben des Vereins richtig erfasst wurden und hat das Recht, die Besteuerungsgrundlage nach der größten Wahrscheinlichkeit zu schätzen.
Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein
Haben Sie Fragen?