Die Vereinsgründung - Step by Step
Die Vereinsgründung ist detailliert im deutschen Gesetz geregelt. Wer einen Verein gründen möchte, muss dennoch viele Entscheidungen treffen und sollte sich daher umfassend informieren.
Denn es gibt verschiedene Voraussetzungen und einige Hürden, die bedacht werden müssen. Unsere Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie die Vereinsgründung 2024 problemlos meistern werden!
Gründungsprotokoll
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In diesem Artikel erfahren Sie:
Bei der Vereinsgründung muss entschieden werden, welche Rechtsform Ihr Verein erhalten soll.
Zum Gründungszeitpunkt benötigt der Verein min. 7 Mitglieder - egal, ob natürliche oder juristische Personen.
Die Gründungsmitglieder verabschieden die Satzung und wählen die Vereinsorgane.
Die Satzung unterliegt zwar wenigen Bestimmungen, dennoch gibt es gesetzliche Mindestanforderungen.
Ein unterzeichnetes Gründungsprotokoll ist für die Eintragung ins Vereinsregister notwendig.
Die Gemeinnützigkeit verspricht steuerliche Vorteile - prüfen Sie, ob Sie davon profitieren können.
Die Eintragung ins Vereins-register macht den Verein rechtsfähig und er wird zur juristischen Person.
Der Verein muss ein Bankkonto eröffnen und sich beim Finanzamt melden (Registerauszug nötig).
Das Wichtigste in Kürze:
Die Gründungsversammlung muss offiziell abgehalten werden. Hier wird die Vereinssatzung beschlossen, der Vorstand gewählt und das Gründungsprotokoll formuliert.
Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, haben bei der Vereinsgründung verschiedene Möglichkeiten, sich bewusst für eine Rechtsform zu entscheiden, um diesen Zweck zu verwirklichen. Vereine sind daher nicht zwangsläufig gemeinnützig oder rechtsfähig. Die ca. 600.000 Vereine in Deutschland haben teilweise verschiedene Vereinsformen und funktionieren daher unterschiedlich:
Eingetragene vs. Nicht-eingetragene Vereine
Vereine können bspw. ins Vereinsregister eingetragen werden oder auch nicht. Eingetragene Vereine (e.V.) haben zwar einen höheren Verwaltungsaufwand, als nicht eingetragene Vereine, jedoch besitzen diese eine Rechtsfähigkeit sowie eine größere Sicherheit für die Mitglieder in Bezug auf Haftungsfragen.
Weiterhin können eingetragene Vereine steuerbegünstigt bzw. steuerbefreit sein, sie werden demokratisch gewählt und profitieren häufig von öffentlichen Hilfen und Fördergeldern. Nicht eingetragene Vereine hingegen sind unabhängiger und daher besser für temporäre Vereinigungen geeignet.
Hinweis: Ein eingetragener Verein ist nicht automatisch auch ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt geprüft und bescheinigt. Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass auch ein nicht eingetragener Verein als Verein gilt – allerdings ohne Rechtsfähigkeit. Daher besteht auch keine Pflicht zur Eintragung.
Nicht jeder Verein ist automatisch ein gemeinnütziger Verein. Sowohl bei rechtsfähigen Vereinen als auch nicht rechtsfähigen Vereinen kann eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgen. Für Vereine gehen mit der Gemeinnützigkeit erhebliche Vorteile einher – insb. in Bezug auf Steuern. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Dies muss eindeutig aus der Satzung hervorgehen.
Allerdings gibt es noch weitere Vereinsformen, die infrage kommen. Denn das deutsche Recht kennt eine Reihe fest definierter Gesellschaftsformen:
Eine Alternative für die Gründung eines gemeinnützigen Vereins ist bspw. die gGmbH oder die gUG. Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) beschreibt eine Unternehmensform, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt – ebenso wie die gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (gUG). Wesentlicher Vorteil beider Gesellschaftsformen liegt in einem feststehenden Management, bei dem eine gewisse Stabilität in Entscheidungen vorzufinden ist.
Denn eingetragene Vereine dürfen nicht primär wirtschaftlich tätig sein. Sofern wirtschaftliche Erwerbszwecke verfolgt werden, müssen andere Rechtsformen gewählt werden. Weitere gesetzlich festgelegte Zusammenschlüsse kennt das deutsche Recht unter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der GmbH und der Genossenschaft.
Zusätzlich bestehen noch ein paar nicht gesetzlich vorgeschrieben Vereinigungen, darunter:
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Bei der Gründung
Eine Vereinsgründung bedarf zum Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister nach deutschem Recht (siehe § 56 BGB) mindestens sieben Mitglieder, die gemeinsam einen nicht wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Diese sieben Mitglieder kommen dann auf der ersten offiziellen Mitgliederversammlung, der sog. Gründungsversammlung zusammen und unterzeichnen alle die gemeinsam beschlossene Satzung.
Nach der Eintragung
Nach der Eintragung des Vereins ist es legitim, wenn sich die Zahl der Vereinsmitglieder reduziert. Ein eingetragener Verein benötigt jedoch mindestens drei Mitglieder, um weiterhin bestehen zu dürfen – ansonsten wird der Status des eingetragenen Vereins entzogen.
Wie viele Mitglieder braucht ein Verein?
Offiziell muss eine Gründungsversammlung abgehalten werden. Das bedeutet, dass der Verein i.d.R. in schriftlicher Form die Gründer sowie weitere potentielle Vereinsmitglieder einlädt.
Bei dieser Versammlung wird über die Grundstruktur des Vereins diskutiert. Damit es während der Vereinsgründung nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es erforderlich, mit den Mitbegründern und Vereinsmitgliedern bei der Gründungsversammlung wichtige Punkte zu diskutieren und gemeinschaftlich festzulegen.
der Name des Vereins festgelegt,
die Vereinssatzung definiert und unterzeichnet
Der Vereinsname
Bevor die Gründungsversammlung jedoch zusammen findet, sollten die bisherigen Mitglieder die Vereinsnamen anderer Organisationen aus dem Register recherchieren. Denn der Name eines Vereins muss sich klar von dem anderer abgrenzen und darf auch nicht irreführend sein. Verstöße gegen das Namensrecht verpflichten den Verein zur Haftung und ggf. dazu seinen Namen zu ändern. Schlimmstenfalls kann dies sogar mit Schadensersatzforderungen einhergehen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, den Verein mit einer passenden Versicherung zu schützen.
Der Vorstand
Als Körperschaften sind Vereine nicht eigenständig handlungsfähig, sondern müssen wirksam von einem Vorstand nach außen (und auch innen) vertreten werden. Der Vereinsvorstand ist daher neben der Mitgliederversammlung das wichtigste Organ dieser Körperschaft und auch das einzige Pflichtorgan eines Vereins. Als Entscheidungsträger & Repräsentant nach Außen unterliegt der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen einer besonderen Haftung - daher empfiehlt sich hier ebenfalls eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine D&O-Versicherung.
Die genaue Zusammensetzung des Vorstandes wird in der Vereinssatzung festgelegt, die während der Gründungsversammlung beschlossen wird. Entgegen gängiger Annahmen muss der Vorstand nicht zwingend aus mehreren Personen bestehen, und es gibt keine obligatorischen weiteren Ämter, die besetzt werden müssen. Üblicherweise besteht der Vorstand aus einer bis sechs Personen
Die Vereinssatzung
Als wichtigstes Dokument im Verein und Verfassung der Organisation ist die Satzung ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Gründungsverfahrens. Damit es während der Gründungsversammlung nicht zu Verwirrungen kommt, ist es ratsam einen ersten Entwurf der Vereinssatzung vor der Gründungsversammlung fertigzustellen. Hier können dann die einzelnen Punkte durch die Vereinsmitglieder diskutiert und beschlossen werden. Worauf es bei der Satzung zu achten gilt, wird unter einem eigenen Punkt beleuchtet (siehe 4. Vereinssatzung).
Drei Hauptpunkte der Gründungsversammlung
Die Gründung eines e. V.s beginnt mit der Gründungsversammlung. Drei Hauptpunkte müssen hier besprochen werden:
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Checkliste - Ablauf der Gründungsversammlung
Einladung:
Tagesordnung:
Teilnehmerliste:
Vorläufige Satzung:
Versammlungsleiter und Protokollführer:
Beschlussfassung:
Gewählter Vorstand:
Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein
Wie bereits beschrieben ist die Vereinssatzung das Herzstück des Vereins. Denn als Verfassung der Organisation regelt sie die Ziele, Strukturen und Handlungsweisen des Vereins. Und diese Punkte unterscheiden wiederum, ob es sich beim Verein um einen ideellen oder wirtschaftlichen Verein handelt und ob der den Status der Gemeinnützigkeit erlangen kann oder nicht.
In diesem Sinne ist die Satzung ebenfalls Kernthema auf der Gründungsversammlung und muss dort diskutiert, bzw. unterzeichnet werden. Die Erstellung einer solchen Satzung bedarf jedoch nicht zwangsweise die Unterstützung eines Experten oder Rechtsanwaltes.
Auf der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können Sie einfach und bequem auf eine Mustersatzung zugreifen, die Sie für Ihre Vereinsgründung nutzen können. Auch können die Satzungen anderer Vereine Orientierung geben.
In jedem Falle gehören folgenden Angaben nach § 57 BGB und § 58 BGB in eine Vereinssatzung:
Kein Paragraph in der Satzung = BGB
Für alle Aspekte, die nicht explizit in der Satzung geregelt sind, greift automatisch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als übergeordnete Rechtsquelle. Über die aufgelisteten Mindestanforderungen hinaus, hat der Verein das Recht seine Satzung eigenständig zu formulieren – das bedeutet, dass bei der Vereinssatzung eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten besteht.
Wer jedoch stark von der Mustersatzung abweicht, sollte sich einen fachkundigen Experten suchen, der über die rechtliche Zulässigkeit berät. Die Gründung eines Vereins gilt bereits als abgeschlossen, sobald die Gründungsversammlung die Satzung vorstellt und diese von jedem Vereinsmitglied unterzeichnet wurde. Bis hierhin handelt es sich um die Gründung eines „nicht eingetragenen Vereins“.
Sofern der Verein eingetragen werden soll, jedoch wesentliche Satzungsbestandteile aus der Liste fehlen, wird das Registergericht die Eintragung nicht genehmigen. In diesem Fall kann die Satzung einfach nachgebessert werden. Der Inhalt einer Vereinssatzung sollte klar definieren, welchen Zweck der Verein verfolgt sowie welche Möglichkeiten die Mitglieder haben, dem Verein ein- oder auszutreten. Ebenfalls wird in der Satzung des Vereins der Grundstein dafür gelegt, ob der Verein sich ins Vereinsregister eintragen lässt und ob er den Status einer Gemeinnützigkeit anstrebt.
Hinweis: In unserem Wiki-Artikel zum Thema "Die Vereinssatzung - was nicht fehlen darf!" erklären wir Ihnen, wie die grundlegenden Bestimmungen für die Satzung sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt werden. Bei der Erstellung der Satzung gilt es einiges zu beachten. Dennoch ist hierfür nicht unbedingt die Hilfe eines Anwaltes notwendig. Unsere Mustervorlagen geben einen Überblick über den Aufbau der Vereinssatzung.
Experten-Tipp von e24:
"Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie können im eigenen Namen klagen und angeklagt werden. Dabei sehen sich Vereine mit verschiedenen Haftungsfällen konfrontiert - z.B. Unfälle, falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen oder Fehler in der Organisation.
Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte individuell auf Sie zugeschnitten sein. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie dazu, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"
Tino Braunschweig
— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände
Für die Eintragung ins Register bedarf es bei der Vereinsgründung ebenfalls die Vorlage eines Gründungsprotokolls. Das Protokollieren wichtiger Inhalte und Beschlüsse dient dabei, Diskussionsgrundlagen im Nachgang zu vermeiden. Zeitgleich stellen Protokolle eine wichtige Informationsquelle für alle Personen dar, die an der Versammlung nicht teilgenommen haben.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss lediglich die Satzung die Beurkundung von Beschlüssen im Verein regeln. Darüber hinaus hat der Vorstand gemäß § 666 BGB eine Auskunftspflicht gegenüber den Mitgliedern, wofür Protokolle oft unverzichtbar sind. Insbesondere bei Gründungen, Satzungsänderungen und anderen bedeutenden Entscheidungen dienen Protokolle dem Registergericht als Prüfgrundlage.
Bei der Einreichung des Gründungsprotokolls zur Eintragung ins Vereinsregister sollten folgende Inhalte abgedeckt werden:
Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können Vereine & Verbände Mustervorlagen herunterladen - darunter auch Muster zur Vereinssatzung eines e.V. oder ein Musterprotokoll zur Vereinsgründung.
Sowohl die Vereinssatzung, als auch das Gründungsprotokoll (inklusive eines Anmeldeschreibens) müssen daraufhin von einem Notar geprüft und beglaubigt werden. Diese Dokumente werden dann vom Notar an das Amtsgericht weitergeleitet. Wichtig ist jedoch zu bedenken, dass die Beglaubigung eines Notars nicht mit einer Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Dokumente einhergeht. Wenn Sie Gewissheit haben wollen, dass alle Dokumente korrekt ausgefüllt sind, sollten Sie auf einen fachkundigen Berater zugehen. Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren.
Bis hierhin kann die Vereinsgründung relativ schnell vollzogen werden. Mit der bisherigen Schritt-für-Schritt Anweisung kann die Satzung eines Vereins bereits an einem Tag fertiggestellt werden. Auch die Eintragung ins Vereinsregister dauert „nur“ ca. zwei Wochen. Sofern ein Verein allerdings die Gemeinnützigkeit anstrebt und von seiner Steuerlast befreit werden möchte, bedarf es zusätzlich den Weg zur Finanzbehörde. Bis der Bescheid zur Gemeinnützigkeit vorliegt, dauert es nochmal ca. vier Wochen.
Gemeinnützige Vereine setzen sich für das Wohl der Allgemeinheit ein und genießen in Deutschland steuerliche Vorteile. Die Gemeinnützigkeit und damit die Berechtigung für die Steuerbefreiung prüft das zuständige Finanzamt auf Antrag – der Verein muss dabei den Vorgaben des § 52 AO folgeleisten.
Bevor es daher an die Eintragung des neu gegründeten Vereins ins Register geht, sollten Sie vorab diskutieren, ob der Verein eine Gemeinnützigkeit anstrebt oder nicht. Denn Vereine sind nach Ihrer Gründung nicht automatisch gemeinnützig. Dies muss eher aus der beschlossenen Satzung hervorgehen, indem bspw. der Vereinszweck unter den Anforderungen der Gemeinnützigkeit fällt.
Ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht, hat nicht zwangsläufig was mit der Eintragung ins Vereinsregister zu tun. Bei der Gemeinnützigkeit handelt es sich in erster Linie um einen steuerlichen Tatbestand. So profitieren gemeinnützige Vereine von Steuerbegünstigungen, bzw. steuerlichen Befreiungen:
Weitere gemeinnützige Vereinsformen
Für gemeinnützige Zwecke kann theoretisch auch eine andere Rechtsform als der eingetragene Verein gewählt werden, zum Beispiel die Stiftung, die gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder sogar eine gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (gUG). In der Praxis hat sich der eingetragene Verein allerdings ganz klar als die beliebteste und häufigste Form etabliert.
Hinweis: In unserer e24-Community erhalten Sie kostenlosen Zugang zu Mustern & Vorlagen für Ihre Vereinsverwaltung - darunter ebenfalls Mustervorlagen zur Vereinssatzung, Anträge zur Eintragung ins Vereinsregister sowie Gründungsprotokolle.
Wissensdatenbank & Expertenzugang
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Die Eintragung ins Vereinsregister wird nach der Beglaubigung des Notars durch den gewählten Vorstand vollzogen – dabei müssen Anmeldeformular, Protokoll der Gründungsversammlung sowie die von allen Vereinsmitgliedern unterzeichnete Gründungssatzung vorgelegt werden. Nach einer Prüfung des Amtsgerichtes erhält der Verein dann einen Registerauszug, um bei Banken und Finanzämtern vorzuweisen, dass die Gründung eines eingetragenen Vereins vollzogen wurde.
Die Vereinsgründung für einen e.V. schließen Sie ab, indem Sie die Eintragung ins Vereinsregister beantragen. Dafür benötigen Sie folgende, vom Notar geprüfte Dokumente:
Ein eingetragener Verein ist eine körperschaftliche Organisation, die einen ideellen Zweck verfolgt. Er wird als juristische Person betrachtet, die Rechte & Pflichten innehat. Mit der Eintragung ins Vereinsregister gehen verschiedene Vorteile einher: Die Haftung als juristische Personen entlastet die Vereinsmitglieder, die nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Des Weiteren ist der Status der Gemeinnützigkeit ausschließlich eingetragenen Vereinen vorbehalten.
Die Eintragung ins Vereinsregister ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch gehen mit diesem Schritt einige Vorteile einher. So erhalten eingetragene Vereine Ihre Rechtsfähigkeit und werden zur juristischen Person. In diesem Sinne werden sie zum Träger von Rechten und Pflichten, was bedeutet, dass Sie klagen und verklagt werden können sowie eine Eintragung ins Grundbuch möglich ist.
Ein wesentlicher Vorteil der Eintragung ins Vereinsregister ist die Klarheit der haftungsrechtlichen Position der Vereinsmitglieder. Als eingetragener Verein (e.V.) haften die Mitglieder nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen. Das geht mit einer gewissen Rechtssicherheit für alle Beteiligten einher.
Bei dem Vereinskonto handelt es sich um eine besondere Form des Bankkontos, mit dem Vereine ihre finanziellen Tätigkeiten steuern und am wirtschaftlichen Geschehen teilnehmen können. Vereine müssen daher ein Bankkonto eröffnen und beim Finanzamt gemeldet werden.
Bankkonto für eingetragene Vereine
Hierzu muss nach der erfolgreichen Gründung des Vereins der vertretungsberechtigte Vorstand mit dem vom Amtsgericht erhaltenen Registerauszug zur Bank gehen und ein Konto für den Verein eröffnen. Neben dem Auszug des Vereinsregisters muss der Vorstand ebenfalls das Gründungsprotokoll und eine Legitimation aller bevollmächtigten Personen vorlegen.
Neu gegründete Vereine müssen nach ihrer Eintragung folgende Dokumente bei der Bank vorlegen:
Bankkonto für nicht-eingetragene Vereine
Nicht eingetragene Vereine können in den meisten Fällen ebenfalls ein Vereinskonto bei der Bank eröffnen, stoßen allerdings häufiger auf Probleme bei den Bankgesellschaften. Denn durch die fehlende Haftung des Vereins fehlen Banken zumeist die nötigen Sicherheiten. Die Verwaltung des Bankkontos obliegt in solchen Fällen direkt dem Vorstand des Vereins.
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Die Kosten für das Gründen eines Vereins sind bewusst niedrig angesetzt, um möglichst viele Bürger zur Mitwirkung zu motivieren, ohne ihnen hohe Kosten aufzubürden. Das Gründen eines Vereins kostet also nur etwas mehr als 100 €, selbst wenn alle Register gezogen werden.
Höhere Kosten können entstehen, wenn Satzung und Gründungsprotokoll durch einen Rechtsanwalt erstellt werden. Diese variieren je nach Umfang und Komplexität der Satzung , bieten aber den Vorteil einer rechtlich soliden Grundlage für den Verein. Weitere Verwaltungskosten können entstehen, wenn später Änderungen oder Eintragungen im Vereinsregister erfolgen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Änderungen im Vereinsvorstand ergeben.
So viel kostet es ungefähr, einen Verein zu gründen:
Notargebühr – für Beglaubigung der Anmeldung 26€
Registergebühr – für Eintragung beim Amtsgericht 52€
Bekanntmachung der Eintragung 10€ - 30€
(Rechtsanwalt für Erstellung der Satzung) (individuell)
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Ca. 90€ – 120€
Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein
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